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Missbrauch in Dresdner Einkaufszentrum

Ein 37-Jähriger wurde erwischt, nachdem er Kinder auf einer öffentlichen Toilette in Dresden fotografiert hatte. Doch die Ermittler fanden noch mehr.

Von Alexander Schneider
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Ein 37-jähriger Angeklagter hat sich an seiner dreijährigen Tochter vergangen und Jungs auf der Toilette aufgenommen. Nun wurde er am Amtsgericht Dresden verurteilt.
Ein 37-jähriger Angeklagter hat sich an seiner dreijährigen Tochter vergangen und Jungs auf der Toilette aufgenommen. Nun wurde er am Amtsgericht Dresden verurteilt. © Norbert Millauer

Dresden. Nach gut fünf Monaten in Untersuchungshaft stand nun ein 37-jähriger Dresdner vor dem Amtsgericht Dresden. Der Angeklagte hatte Fotos von zwei sieben und elf Jahre alten Jungen gemacht, als sie die Herren-Toilette der Centrum-Galerie besuchten. Der Täter hatte sein Handy unter der Kabine durchgeschoben, um Nacktaufnahmen zu machen. Die Kinder gingen sofort zu ihren Eltern und die alarmierten die Polizei – seitdem sitzt der Mann in Haft.

Bei den anschließenden Ermittlungen wurde jedoch ein weit größeres Ausmaß an pädophilen Taten bekannt. So hatte der Produktionshelfer auch zahlreiche Fotos von seiner eigenen, dreijährigen Tochter aufgenommen, auf denen die Genitalien im Mittelpunkt standen. Die Staatsanwaltschaft warf dem 37-Jährigen nun zahlreiche Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise Schutzbefohlenen sowie Herstellens von Kinderpornografie vor.

Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte legte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein umfassendes Geständnis ab und räumte alle Vorwürfe ein. Damit ersparte er den älteren Kindern, im Gerichtssaal erneut vernommen zu werden.

Eigene Familie kaputtgemacht

Das Jugendschutzgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Der Vorsitzende Richter Markus Vogel sagte, der Angeklagte habe Angaben zu den Vorwürfen gemacht, auch zu seinen sexuellen Neigungen und seiner eigenen problematischen Vergangenheit. „Sie hatten eine Kindheit, die keiner von uns haben will, da wurde vieles kaputtgemacht“, so Vogel. Doch ausgerechnet, als der Angeklagte dann erstmals eine eigene Familie hatte, habe er sie mit seinem Verhalten ebenfalls kaputtgemacht.

Die Missbrauchstaten und die Fotos zu Hause seien für den Mann „eine Gelegenheit“ gewesen – doch die Taten in dem Einkaufszentrum seien eine „neue Dimension“ gewesen: Nun seien Jungs Opfer geworden, in der Öffentlichkeit. Diese Taten erforderten Planung. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte zuvor von einer „bedenklichen Eskalation“ der pädophilen Neigung des Probanden gesprochen. Das sei für das Schöffengericht auch der maßgebliche Grund gewesen, warum der 37-Jährige keine bewährungsfähige Strafe von maximal zwei Jahren erhalten habe, wie es Verteidiger Henning Schneider gefordert hatte.

Flucht- und Rückfallgefahr

Die Rückfallgefahr des Angeklagten sei aus Sicht des Gerichts zu hoch. Hinzu komme, dass er keinen Wohnsitz mehr habe, nachdem sich seine Frau von ihm getrennt habe. Vogel: „Wir nehmen Ihnen ab, dass es Ihnen leidtut, aber wir haben Kinder zu schützen.“ Darüber hinaus entschied das Gericht, dass der Angeklagte in Haft bleibt. In Freiheit bestehe Fluchtgefahr. „Sie brauchen therapeutische Hilfe, um Ihre Neigung in den Griff zu bekommen“, sagte Vogel zum Angeklagten, das sei nun das Wichtigste für ihn.

Ob der intelligenzgeminderte 37-Jährige das in der kurzen Zeit selbst in der auf die Behandlung von Sexualstraftätern spezialisierten Haftanstalt Waldheim überhaupt schaffen kann, ist ungewiss. Die Staatsanwältin hatte nicht zuletzt aus diesem Grund eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten für den Angeklagten gefordert – weit mehr als das Gericht schließlich ausgeurteilt hatte. In Freiheit müssen pädophile Patienten neun Monate und mehr auf einen Therapiebeginn warten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.