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Faustschläge auf den Kopf: Zwei Männer prügeln 24-Jährigen in Dresden krankenhausreif

Im Dresdner Stadtteil Leuben wird ein junger Mann von zwei anderen Männern heftig zusammengeschlagen. Gegen den 33 und den 36-Jährigen wird nun Anklage erhoben.

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Zwei Männer müssen sich wohl bald vor dem Dresdner Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie sollen einen 24-Jährigen zusammengeschlagen haben.
Zwei Männer müssen sich wohl bald vor dem Dresdner Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie sollen einen 24-Jährigen zusammengeschlagen haben. © Marion Doering

Dresden. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen 33- und einen 36-Jährigen. Die beiden Deutschen sollen im Sommer 2023 im Dresdner Stadtteil Leuben einen 24-Jährigen verprügelt und dabei schwer verletzt haben.

Schilderungen der Staatsanwaltschaft zufolge kam es am 8. Juni an der Pirnaer Landstraße zunächst zu einem verbalen Streit mit dem 24-jährigen Geschädigten. Anschließend sollen die beiden Beschuldigten mit den Fäusten auf den Kopf und den Oberkörper ihres Opfers eingeschlagen haben. "Nachdem der Geschädigte durch die gewaltsame Einwirkung das Gleichgewicht verloren hatte und zu Boden gefallen war, sollen die Beschuldigten diesem weitere Schläge in das Gesicht versetzt haben", heißt es. Durch den Sturz und die Schläge sei der Geschädigte erheblich verletzt worden und erlitt unter anderem einen Bänderriss in der Schulter.

Während des Angriffs sollen der 36-Jährige das Mobiltelefon und der 33-Jährige den E-Scooter des Geschädigten an sich genommen und weggeworfen haben. Der E-Scooter im Wert von rund 390 Euro war danach nicht mehr funktionsfähig, so die Ermittler. Das Smartphone hielt dagegen stand.

Der 33-Jährige ist bereits geringfügig vorbestraft, der 36-Jährige nicht. Gegen beide Beschuldigte läuft bereits ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher Nötigung beim Amtsgericht Dresden. Die Staatsanwaltschaft hat die Verbindung der beiden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung am Amtsgericht beantragt. Anklage wird nun unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. (SZ/sr)