Chemnitz
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Gullydeckel auf A72 geworfen: Haftbefehl wegen versuchten Mordes

Die Polizei hat ein Trio ausfindig gemacht, das von einer Brücke aus Toilettenschüsseln, Feldsteine und einen Gullydeckel auf die A72 geworfen haben soll.

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Von einer Brücke über die A72 bei Rochlitz aus sollen drei junge Leute Feldsteine, Toilettenschüsseln und einen Gullydeckel auf die Fahrbahn geworfen haben.
Von einer Brücke über die A72 bei Rochlitz aus sollen drei junge Leute Feldsteine, Toilettenschüsseln und einen Gullydeckel auf die Fahrbahn geworfen haben. © Archiv/Harry Härtel

Chemnitz/Rochlitz. Das Amtsgericht Chemnitz hat am Mittwoch drei Haftbefehle wegen versuchten Mordes erlassen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz mit. Beschuldigt seien zwei Männer im Alter von 20 und 22 Jahren sowie eine 20-jährige Frau aus dem Raum Chemnitz.

Das Trio sei dringend verdächtig, Anfang und Ende Februar jeweils gegen 22.30 Uhr von einer Brücke über die A72 bei Rochlitz mehrere Gegenstände auf die Fahrbahn geworfen zu haben, unter anderem einen Gullydeckel, mehrere schwere Feldsteine und zwei Toilettenschüsseln. Das sei versuchter Mord in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Polizei erwischte Trio offenbar kurz vor der nächsten Tat

Die mutmaßlichen Täter hätten bewusst die die eingeschränkte Sicht der Dunkelheit ausgenutzt und bewusst in Kauf genommen, dass Kollisionen mit den Gegenständen hätten tödlich enden können. An den Fahrzeugen, die über die Hindernisse fuhren, seien teils erhebliche Sachschäden entstanden. Eine Fahrerin sei mit ihrem Fahrzeug ins Schleudern geraten, gegen die Leitplanke geprallt und habe dabei einen Schock erlitten.

Der Polizei gelang es nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Beschuldigten am vergangen Montag gegen 21.55 Uhr in flagranti zu erwischen, als sie ein großes Betonteil mit Stahlarmierung auf der Brücke über der BAB 72 ablegten. Zwar habe das Trio die Flucht ergriffen, doch die Halterabfrage des Fluchtfahrzeugs habe die Ermittler zum Wohnort des 22-jährigen Beschuldigten geführt. Dort sei er vorläufig festgenommen worden.

Die Beschuldigten bestritten den Tatvorwurf, heißt es. Der dringende Tatverdacht ergebe sich jedoch aus den bisherigen Ermittlungen sowie durch Beweise, die bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden seien. (SZ/uwo)