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Prozess um gefälschte Corona-Testergebnisse in Dresden: Angaben der Polizistin passen nicht zusammen

Eine Kriminalbeamtin des Polizeireviers Dresden-Nord soll falsche Corona-Testergebnisse vorgelegt haben. Nun hat der Chefarzt der Klinik ausgesagt, in der die Tests stattgefunden haben sollen.

Von Alexander Schneider
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Eine Polizeibeamtin aus Dresden behauptet in ihrem Prozess, sie habe sich regelmäßig im Sächsischen Krankenhaus Arnsdorf auf Corona Testen lassen. Nach den Angaben des Chefarztes kann das so nicht stimmen.
Eine Polizeibeamtin aus Dresden behauptet in ihrem Prozess, sie habe sich regelmäßig im Sächsischen Krankenhaus Arnsdorf auf Corona Testen lassen. Nach den Angaben des Chefarztes kann das so nicht stimmen. ©  Archivfoto: Sven Ellger

Dresden. Der Strafprozess gegen eine Dresdner Polizeibeamtin entwickelt sich zu einer Farce. Der 47-jährigen Ermittlerin wird Urkundenfälschung vorgeworfen. Im Herbst 2021 soll sie reihenweise mutmaßlich gefälschte Corona-Schnelltestergebnisse vorgelegt haben, um in ihrer Dienststelle im Revier Nord nicht auf eine mögliche Infektion getestet zu werden. In der Anklage geht es um 15 Fälle mit negativen Test-Ergebnissen des Sächsischen Krankenhauses Arnsdorf und einer Firma in Polenz.

Zum Auftakt am Amtsgericht Dresden hatte die Angeklagte die Vorwürfe bestritten und behauptete, sie habe gezielt Spucktests machen wollen, weil sie sich kein Stäbchen in die Nase habe schieben lassen wollen. Sie sei daher meist vor Dienstbeginn zu den genannten Test-Orten gefahren, habe auch selbst gekaufte Speicheltests mitgebracht. Das sei auch so mit ihrer Dienststelle abgestimmt gewesen.

Am Freitag berichtete der Chefarzt des Krankenhauses, dass dort neben Bediensteten und Patienten nur Menschen getestet worden seien, die in der Einrichtung zu tun hatten. Letztere mussten sich am Torhaus melden, wo sie dann von Fachleuten getestet wurden. Die Formulare, die die Angeklagte vorgelegt hatte, seien demnach nicht genutzt worden. Der Stempel sei falsch, der Briefkopf sei schon im Juli 2021 geändert worden. Die Unterschriften auf den Formularen nannte der Arzt "nicht nachvollziehbar".

Test-Leiter kommt mit Zeugenbeistand

Ebenfalls seien Fremde nicht in der geschlossenen Psychiatrie getestet worden, wie es die Angeklagte behauptet hatte, sondern im Torhaus. Die Justiziarin der Klinik hatte bereits am ersten Verhandlungstag ausgesagt, dass im November 2021 gefälschte Formulare aufgefallen seien.

Diese Aussagen wiegen schwer. Sie widersprechen der Behauptung der Polizistin. Zumal auch Speicheltests offenbar nicht eingesetzt worden sein sollen, schon gar keine mitgebrachten.

In der Polenzer Firma soll einer der Chefs selbst das Testzentrum geleitet haben. Der sagte als Zeuge, dass sich dort auch Externe hätten testen lassen können, auch mit selbst mitgebrachten Speicheltests. An vieles konnte oder wollte sich der Zeuge nicht erinnern, es sei schon so lange her, wie er sagte. Auch gegen ihn hatte die Polizei wegen Test-Unstimmigkeiten ermittelt, sein Verfahren wurde jedoch vorläufig eingestellt. Im Gerichtssaal hatte er einen Anwalt als Zeugenbeistand an seiner Seite und war ausführlich belehrt worden, dass er sich nicht selbst belasten müsse.

Am Ende beantragte die Verteidigerin, die Wachleute der Arnsdorfer Klinik als Zeugen zu laden, um zu belegen, dass die Angeklagte dort gewesen sei.

Der Prozess wird Mitte Dezember fortgesetzt.