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Gefälschte Corona-Schnelltests: Polizistin in Dresden verurteilt

Wegen Urkundenfälschung in neun Fällen muss eine 47 Jahre alte Ermittlerin vom Polizeirevier Dresden-Nord eine Geldstrafe zahlen. Sie bestreitet die Vorwürfe.

Von Alexander Schneider
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Nicht in die Nase! Eine Dresdner Polizeibeamtin soll an ihrer Dienststelle gefälschte Corona-Schnelltest-Ergebnisse vorgelegt haben, um eine Testung mit einem Nasenstäbchen zu umgehen. Sie wurde nun am Amtsgericht Dresden verurteilt.
Nicht in die Nase! Eine Dresdner Polizeibeamtin soll an ihrer Dienststelle gefälschte Corona-Schnelltest-Ergebnisse vorgelegt haben, um eine Testung mit einem Nasenstäbchen zu umgehen. Sie wurde nun am Amtsgericht Dresden verurteilt. © Hauke-Christian Dittrich/dpa (Symbolbild)

Dresden. Drei Tage lang hat das Amtsgericht Dresden gegen eine 47-jährige Polizeibeamtin verhandelt, doch am Ergebnis gab es wenig zu rütteln. Bei den von ihr auf ihrer Dienststelle im Polizeirevier Dresden-Nord vorgelegten negativen Corona-Schnelltest-Ergebnissen handelte es sich nach Überzeugung des Gerichts um Totalfälschungen.

"Es reicht für den Tatbestand aus, eine gefälschte Urkunde zu verwenden", sagte Richter Thomas Hentschel am Freitag. Er verurteilte die Angeklagte wegen Urkundenfälschung in neun Fällen zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro (60 Tagessätze).

Auf den Formularen, die angeblich im Herbst 2021 im Sächsischen Krankenhaus Arnsdorf ausgestellt worden sein sollen, stand eine Telefonnummer, die es nicht gab und ein Stempel, der ebenfalls "nicht existent" war, so Hentschel in seiner Urteilsbegründung. Darüber hinaus, auch das hatte die Beweisaufnahme ergeben, wurden in dem Krankenhaus, im abgeschlossenen Bereich der forensischen Klinik, nur Menschen getestet, die dort zu tun hatten: Patienten, Bedienstete und Besucher – jedenfalls keine Dritten.

"Ich habe keine Zweifel daran, dass die vorgelegten Bescheinigungen nicht von autorisierten Stellen im Krankenhaus ausgefüllt wurden", sagte der Richter.

Staatsanwaltschaft fordert weit höheres Urteil

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer zuvor auch betont, dass die Stempel kopiert gewesen sein müssen und auch im Besucherbuch kein Eintrag auf die Angeklagte hingewiesen habe. Die Formulare der Klinik seien veraltet gewesen. Die Anklägerin hatte eine Geldstrafe von 4.500 Euro (90 Tagessätze) gefordert, eine Polizeibeamtin sei in besonderem Maße verpflichtet, die Rechtsordnung zu wahren.

Zunächst waren der Angeklagten weit mehr Fälle vorgeworfen worden, sie habe auch Testergebnisse aus einer Firma in Polenz vorgelegt. Diese Vorwürfe hatten sich jedoch nicht zweifelsfrei nachweisen lassen und waren eingestellt worden.

Die 47-Jährige hat die Vorwürfe bis zum Ende bestritten. Sie hatte ausgesagt, sie habe sich selbst Spucktests gekauft, weil sie nicht mit Nasenstäbchen habe getestet werden wollen. Das habe sie auch ihrer Dienststelle mitgeteilt. In ihrem letzten Wort sagte die Polizistin, sie habe die Tests ordnungsgemäß durchgeführt und würde deswegen nicht "meinen Beruf aufs Spiel setzen". Ihre Verteidigerin hatte daher einen Freispruch gefordert. Es sei erlaubt gewesen, sich außerhalb der Dienststelle, testen zu lassen. Auf die Fälschungen ging sie jedoch nicht ein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.