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Sandkasten-Streit unter Dresdner Eltern eskaliert

Meistgelesen: Eine Mutter sieht rot, als ihr Junge beim Spielen mit einem Mädchen in Streit gerät. Es ist nicht das erste Mal, dass sie die Beherrschung verliert.

Von Alexander Schneider
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Kinder streiten sich manchmal, das passiert. Eine Dresdner Mutter hat dabei aber die Beherrschung verloren.
Kinder streiten sich manchmal, das passiert. Eine Dresdner Mutter hat dabei aber die Beherrschung verloren. © Symbolfoto: dpa/Monika Skolimowska

Dresden. Tolkewitzer Sandkastentreff an einem Nachmittag im Mai 2020: Die Kinder spielen, die in herzlicher Abneigung verbundenen Eltern beäugen das Treiben. Dann gibt ein Mädchen den Bagger eines Jungen nicht wieder heraus. Die Mutter des weinenden Jungen spricht das Mädchen an, doch nichts passiert.

Dann wendet sich die 29-Jährige an deren Mutter, ihre frühere Freundin, und ein Streit bricht los. Erst beleidigen die Frauen die Kinder der anderen lautstark als „behindert“ und „dumm“, dann geht ein Gerangel los, in dessen Verlauf die 29-Jährige ihre Gegnerin am Schal zu fassen bekommt und daran zieht.

Am Dienstag stand die mehrfach vorbestrafte Frau wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dresden. Laut Anklage hatte die Geschädigte Atemnot und Würgemale davongetragen. Die mehrfache Mutter gab zu, sie habe überreagiert.

"Mir wurde schwarz vor Augen"

Wenn es um ihren Sohn gehe, verstehe sie keinen Spaß mehr: „Mein Sohn ist nicht behindert.“ Sie habe die Geschädigte nicht würgen, sondern nur an sie heranziehen wollen, um mit ihr „in Ruhe zu klären“, dass es so nicht ginge. Die Geschädigte berichtete, wie die Angeklagte ihr Handy weggeworfen habe und gezielt auf sie losgegangen sei. „Mir wurde schwarz vor Augen“, so die 25-Jährige. Mehrere Zeugen, Angehörige beider Frauen, bestätigten den irritierenden Sandkasten-Krach.

Die Angeklagte leidet an einer psychischen Störung, wegen der sie schnell die Beherrschung verliert, ist seit Jahren in Behandlung. "Ich arbeite daran", sagte sie.

Das Gericht verurteilte die alleinerziehende Mutter wegen eines minder schweren Falls zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro (180 Tagessätze), in der ein früheres Urteil für eine ähnliche Sache, bei der sie schnell auf der Palme war, enthalten ist.