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Betrugsprozess um Zwickauer Physiotherapie hat begonnen

In einem ambulanten Reha-Zentrum in Zwickau sollen mit Wissen des Ex-Chefs Physiotherapeuten mit fehlender Qualifikation mehr als eine halbe Million Euro abgerechnet haben.

Von Ulrich Wolf
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Trotz angeblich fehlender oder gar nicht vorhandener Qualifikation sollen 2018 Physiotherapeuten Leistungen von gut 520.000 Euro abgerechnet haben.
Trotz angeblich fehlender oder gar nicht vorhandener Qualifikation sollen 2018 Physiotherapeuten Leistungen von gut 520.000 Euro abgerechnet haben. © Symbolbild: dpa-tmn

Zwickau. Am ersten Prozesstag im Verfahren zu einem mutmaßlichen Betrug im Ambulanten Reha-Zentrum Zwickau (ARZ) haben die drei Angeklagten geschwiegen. Das berichtet die Freie Presse am Donnerstag. Die früheren ARZ-Beschäftigten, darunter ein Geschäftsführer, sollen Krankenkassen, Versicherungen und Berufsgenossenschaften um fast 520.000 Euro betrogen haben. Ihr Fall wird seit Mittwoch am Landgericht Zwickau verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug in fast tausend Fällen vor. Die Vorwürfe liegen weit zurück, der mutmaßliche Tatzeitraum erstreckt sich auf das erste Halbjahr 2018. Nach Angaben der Zwickauer Staatsanwaltschaft war im Oktober 2020 Anklage erhoben worden.

Der 41 Jahre alte Maik B. war von 2016 bis 2021 Geschäftsführer des ARZ. Gemeinsam mit den Physiotherapeuten Andrey E. sowie Steve T. soll er 36 Kostenträger mit "nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen" getäuscht haben. So habe der angeklagte T. keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Auch andere Mitarbeiter im ARZ hätten die Berufsbezeichnung als Physiotherapeutin nicht führen dürfen, oder ihnen hätten vorgeschriebene Zusatzqualifikationen gefehlt.

Ex-Chef leugnet Vorwürfe und verweist auf Mitangeklagte

Der aus Braunschweig stammende Ex-ARZ-Chef B. hatte in der Ermittlungsphase angegeben, als gelernter Steuerfachgehilfe und Bilanzbuchhalter nur sporadisch in Zwickau gewesen zu sein. Er habe nicht gewusst, dass Mitarbeiter fachfremd oder ohne ausreichende Qualifikation in dem von ihm geführten ARZ beschäftigt worden seien.

Vor Gericht räumte B. nun lediglich formale Verstöße ein und ergänzte, er sei auch mit dem Abrechnungsprozess nicht befasst gewesen. Das alles sei Aufgabe des mitangeklagten Einrichtungsleiters E. gewesen. Der sei als medizinische Hilfskraft und keineswegs als Therapeut angestellt worden. B. betonte, er habe von dem Betrug nicht profitiert, da er damals ein Festgehalt bezogen habe. Nach Angaben der Freien Presse sagte B.'s Anwalt, der Schaden sei "komplett wiedergutgemacht worden".

E. und T. äußerten sich am Mittwoch nicht. Der Verteidiger von E. erklärte der Freien Presse zufolge allerdings, dass das Verfahren sehr an seinem Mandanten nage und er gern einen Schlussstrich ziehen möchte. Für Donnerstag wurde eine Erklärung angekündigt. Auch die Verteidigerin von T., der mehrere Ausbildungen begonnen, aber keine beendet hatte, wolle sich nun äußern, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft hat für den Prozess insgesamt 60 Zeugen benannt.