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Till Lindemann soll ausgesagt haben: Staatsanwaltschaft ermittelt offenbar gegen Shelby Lynn

Die Affäre um Till Lindemann hatte mit Vorwürfen von Shelby Lynn begonnen. Die litauische Staatsanwaltschaft prüft nun offenbar eine mögliche Falschaussage.

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Rammstein-Sänger Till Lindemann
Rammstein-Sänger Till Lindemann © Malte Krudewig/dpa (Archiv)

Die Staatsanwaltschaft im litauischen Vilnius ermittelt offenbar gegen Shelby Lynn, die im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann steht. Wie die „Bild“ unter Verweis auf einen Sprecher der Bezirksstaatsanwaltschaft in Vilnius berichtet, seien die Ermittlungen gegen die 24-Jährige bereits im Juli eingeleitet worden, nachdem eine Erklärung des Anwalts von Lindemann eingegangen sei.

Ihr wird den Angaben zufolge Verleumdung vorgeworfen. Es werde geprüft, ob sie eine Falschaussage getätigt habe. „Um das laufende Ermittlungsverfahren nicht zu behindern, werden keine detaillierteren Informationen bekannt gegeben“, zitiert „Bild“ den Sprecher. Aus dem Umfeld des Sängers will die Zeitung zudem erfahren haben, dass Lindemann selbst gegen Shelby Lynn ausgesagt hat.

Ermittlungen in Berlin gegen Lindemann eingestellt

Diese hatte im Mai nach dem Besuch eines Rammstein-Konzerts in sozialen Medien behauptet, mit blauen Flecken und ohne Erinnerungen aufgewacht zu sein. Sie sei im Umfeld des Konzerts womöglich betäubt und verletzt worden, hieß es. Schnell tauchten weitere Beschuldigungen auf, manche anonym in Zeitungsberichten, manche auch mit Namen versehen im Internet.

Lindemanns Anwälte hatten am 8. Juni auf Behauptungen in sozialen Netzwerken verwiesen, Frauen seien bei Konzerten „mithilfe von K.-o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“ Auch der Sänger bestritt die Vorwürfe vehement.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelte von Amts wegen und wegen Anzeigen von nicht beteiligten Personen „wegen Tatvorwürfen aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln“. Die Ermittlungen wurden aufgrund eines nicht hinreichenden Tatverdachts eingestellt. (Tsp, dpa)