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Tod von Jesse L. in Leipzig: Anklage gegen mutmaßlichen Mörder

Im Januar verschwindet ein 19-jähriger Leipziger. Später wird er tot auf einem Feld gefunden. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Mörder.

Von Erik-Holm Langhof
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In diesem Haus hat Jesse L. gelebt, bis er getötet wurde. Nun wurde Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben.
In diesem Haus hat Jesse L. gelebt, bis er getötet wurde. Nun wurde Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. © Archiv/Tag24/Ralf Seegers

Leipzig. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum im Januar dieses Jahres getöteten 19-jährigen Jesse L. in Leipzig-Probstheida abgeschlossen. Demnach sei Anklage gegen einen 20-jährigen Deutschen wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub mit Todesfolge am Landgericht Leipzig erhoben worden.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig am Donnerstag mitteilt, wirft ihm die Ermittlungsbehörde ebenfalls bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie vorsätzlichen Besitz und das unerlaubte Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe vor.

Der 20-jährige Beschuldigte wurde am 17. Januar, sechs Tage nach dem Fund der Leiche von Jesse L., durch die Polizei festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt. Seit dem 18. Januar sitzt er in Untersuchungshaft. Der Tote wurde zuvor knapp eine Woche vermisst. Er soll zunächst mit Bekannten in Halle unterwegs gewesen sein, bis er auf dem Rückweg zu seiner Wohnung mutmaßlich durch den Angeklagten getötet wurde.

Angeklagter machte keine Angaben zu Vorfall

"Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am frühen Abend des 11. Januar 2022 einen 19-jährigen Deutschen in Schkeuditz mittels einer Schusswaffe getötet zu haben. Dabei soll der Angeschuldigte heimtückisch und aus Habgier gehandelt haben sowie, um eine andere Straftat zu ermöglichen", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Anschließend soll der 20-Jährige der Staatsanwaltschaft zufolge mehrere Sporttaschen des Getöteten, in denen sich mehrere Kilogramm Marihuana befanden, an sich genommen haben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte nicht vorbestraft und hatte zunächst lediglich als Zeuge Angaben zum Tod von Jesse L. gemacht. "Nachdem sich das Ermittlungsverfahren sodann gegen ihn richtete, hat der Angeschuldigte von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zum Sachverhalt zu äußern", so der Sprecher der Leipziger Ermittlungsbehörde. Anhaltspunkte für die Beteiligung weiterer Personen hätten die Ermittlungen jedoch nicht ergeben.

Vor dem Landgericht Leipzig folgt nun die Eröffnung des Gerichtsverfahrens gegen den 20-jährigen Deutschen. Wann der Prozess genau startet, ist indes noch unklar.