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Treibt ein Exhibitionist sein Unwesen in Löbau-Süd?

Der Mann soll auf dem Balkon an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben - jetzt Prozess am Amtsgericht Zittau.

Von Markus van Appeldorn
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Von einem Exhibitionisten fühlte sich in Löbau-Süd insbesondere eine junge Frau belästigt.
Von einem Exhibitionisten fühlte sich in Löbau-Süd insbesondere eine junge Frau belästigt. © dpa PA/Bildagentur-online - Symbolbild

Einen Nachbarn wie den nun am Amtsgericht in Zittau angeklagten Mann will wahrscheinlich niemand. Dem 39-Jährigen wird vorgeworfen, sich aus einer Wohnung im Wohngebiet Löbau-Süd insbesondere gegenüber einer 23-Jährigen entblößt und an seinem Geschlechtsteil manipuliert zu haben - und möglicherweise ist auch ein Kind Zeuge mindestens einer dieser Fälle geworden.

Der Mann wohnt zwar in Dresden, stammt aber aus Löbau und besucht dort auch immer wieder seine Mutter - so etwa zu mehreren Gelegenheiten im März und Mai 2023. Im März habe er dabei auf dem Balkon und dem Küchenfenster der Wohnung seiner Mutter seine Unterhose weit heruntergezogen und an seinem Geschlechtsteil manipuliert. Dabei soll er absichtlich die Aufmerksamkeit einer Frau aus einer gegenüberliegenden Wohnung auf sich gelenkt haben, um sich "daran zu befriedigen und zu erregen", so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Zeugen dieser Handlung seien auch der Freund der jungen Frau geworden und zwei weitere Personen, die dort zu Gast waren. Ähnliche Vorfälle sollen sich laut Anklage im März und später noch einmal Ende Mai wiederholt haben. Angeklagt sind diese Taten nun als "Exhibitionistische Handlungen" (Aktenzeichen: 4Ds 200 Js 31041/23).

Zwischen den Wohnungen gibt's einen Kinderspielplatz

Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Als Zeugin geladen war aber jene 23-Jährige. Sie schilderte die andauernden freizügigen Handlungen des Mannes. "Zwischen den Häusern ist auch ein Spielplatz", erzählte sie, und es seien ihr auch Fälle bekannt, dass der Mann schon Kindern auf dem Spielplatz zugewunken habe. Bei dem Vorfall Anfang März habe sich auch der kleine Sohn ihres Freundes in der Wohnung aufgehalten und das möglicherweise auch beobachten müssen. Sie fühlte sich zeitweise regelrecht von dem Mann verfolgt. "Immer wenn ich etwa zu meinem Auto gegangen bin, hat er wieder an einem Fenster gelauert", erzählte sie.

Bei einer Gelegenheit habe sie zu dem Mann hinübergerufen: "Lassen Sie das bitte!" Als Antwort sei gekommen: "Ihr könnt mir gar nichts. Ich wohne ja auch gar nicht hier." Wiederholt habe sie deswegen die Polizei angerufen. Dort habe man ihr geraten, Fotos von den Handlungen zu machen - was sie in mindestens einem Fall tat und die Fotos dem Gericht vorlegte. "Er hat auch gesehen, dass ich ihn fotografiert habe", erzählte sie. Der Verteidiger zog in Zweifel, ob wegen der Brüstungshöhe von Balkon beziehungsweise Küchenfenster von 90 Zentimetern die Frau überhaupt je genug vom Körper des Mannes habe sehen können.

Nach Anblick der Fotos, war die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass der Tatbeweis in zwei Fällen geführt sei - in einem weiteren habe der Blickwinkel wahrscheinlich keine Beobachtung des vorgeworfenen Geschehens zugelassen. Der Richter regte an, das Verfahren einzustellen gegen die Auflage für den Mann, sich entsprechend psychiatrisch behandeln zu lassen. Das aber kann nach der entsprechenden Norm der Strafprozessordnung nur die Staatsanwaltschaft entscheiden - nicht der Richter. Weil der Angeklagte einschlägig vorbelastet sei, wollte der Staatsanwalt zunächst noch die weiteren damals in der Wohnung anwesenden Personen hören. Der Prozess wird am 19. März fortgesetzt.