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Darum endet der Prozess um den Zittauer Straßenklau nur mit Bewährungsstrafe

Der angeklagte Erfurter kommt mit einer geringeren Strafe davon, als ursprünglich gedacht. Auch, weil der Wert des Diebesgutes kaum zu ermitteln war.

Von Frank Thümmler
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Die des Pflasters beraubte Straße am Zittauer Bahnhof.
Die des Pflasters beraubte Straße am Zittauer Bahnhof. © Bundespolizei/Archiv

Der "Straßenraub von Zittau", der im Januar 2022 und auch danach für einige Schlagzeilen in regionalen und sogar überregionalen Medien gesorgt hatte, ist mindestens vorerst vor Gericht abgeschlossen. Der angeklagte 56-jährige Erfurter kam mit einer neunmonatigen Bewährungsstrafe davon, der gegenüber die sechsmonatige Untersuchungshaft, die er nach seiner ebenso spektakulären Verhaftung im Dezember 2022 absitzen musste, sehr hart erscheint. Das war auch schnell zu Beginn des ersten Prozesses vor fast einem Jahr klar. Richter Ulrich von Küster hob damals die Untersuchungshaft auf, zumal eine zuvor vermutete Fluchtgefahr nach Mexiko offenbar nicht wirklich bestand. Die Untersuchungshaft wird ihm jetzt natürlich angerechnet, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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