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Stadtwerke wollen nicht für beschädigtes Auto zahlen

Bei Bauarbeiten der Stadtwerke Oberland in Ebersbach-Neugersdorf wird ein Auto in einer Garage beschädigt. Doch vor Gericht bestreiten die Stadtwerke jegliche Schuld.

Von Markus van Appeldorn
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Steffen Ain ist Chef der Stadtwerke Oberland in Ebersbach-Neugersdorf.
Steffen Ain ist Chef der Stadtwerke Oberland in Ebersbach-Neugersdorf. © SAE Sächsische Zeitung

Installationsarbeiten haben für die Stadtwerke Oberland in Ebersbach-Neugersdorf nun ein teures Nachspiel. Das Landgericht verurteilte das Unternehmen jetzt zu einer Zahlung von rund 5.000 Euro Schadensersatz an eine Frau aus Ebersbach-Neugersdorf. Außerdem müssen die Stadtwerke noch ungefähr 1.900 Euro für Gutachterkosten und Rechtsanwaltskosten der Frau zahlen. Die hatte geklagt, weil Arbeiter der Stadtwerke bei jenen Installationsarbeiten ihr Auto beschädigt hatten.

Die Frau ist Nutzerin einer Endgarage in einem noch aus DDR-Zeiten stammenden Garagenkomplex. Dort stellt sie ihren Opel Mokka ab. An der Außenwand dieser Garage ließen die Stadtwerke an zwei Tagen im August und September 2019 Kabelkanäle und einen Verteilerkasten installieren. Durch Bohrarbeiten an der Außenwand wurde der in der Garage abgestellte Opel an beiden Tagen beschädigt.

Stadtwerke fühlen sich nicht verantwortlich

Die Frau trug vor, dass die Garagenwand mit einem Bohrhammer vollständig durchbohrt worden sei. Dabei seien an der Innenseite bis zu handtellergroße und einen Zentimeter dicke Betonstücke abgeplatzt und auf ihr Auto gefallen. Die Betonsplitter verursachten Lackschäden an Motorhaube, Dach und der Seite des Autos. An der Wand seien an allen Bohrlöchern auch entsprechende Krater zu sehen.

Die Stadtwerke Oberland wollten indes von all dem nichts wissen. Alle außergerichtlichen Regulierungsversuche scheiterten. Auch die Haftpflichtversicherung der Stadtwerke lehnte Schadenersatzleistungen ab. Vor Gericht nun bestritten die Stadtwerke, dass das Abplatzen der Betonteile mit den Bohrarbeiten in Zusammenhang stünde. Außerdem bestritten sie, dass dadurch Schäden an dem Auto entstanden seien. Und selbst wenn: Man habe die Frau im Februar von den bevorstehenden Bauarbeiten in Kenntnis gesetzt. Sie hätte sich selber um den Schutz vor Schäden durch die Bauarbeiten kümmern müssen. Doch mit dieser Argumentation ließ das Gericht die Stadtwerke abblitzen.

Gutachter stellt Bohrung nach

Denn das Gericht beauftragte einen Gutachter mit der Klärung der Frage, ob es zu solchen Abplatzungen kommen könnte. Der Ingenieur stellte die Bohrarbeiten mit einem Bohrhammer nach und stellte fest, dass es dabei tatsächlich zu Abplatzungen an der Innenwand kommt. Und: Durch die Drehkraft des Bohrhammers wurden diese Betonteile erheblich beschleunigt und könnten deshalb auch beim Aufprall auf ein Fahrzeug die von der Klägerin behaupteten Schäden verursachen. Der Gutachter kam auch zu dem Schluss, dass andere Ursachen für die Schäden an dem Auto nicht ersichtlich seien.

Auch das Argument der Stadtwerke, die Frau hätte sich selbst schützen müssen, ließ das Gericht nicht gelten. Ein Schadenersatzanspruch sei nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Frau den Schaden hätte vermeiden können, urteilte das Gericht. Das hätte zudem vorausgesetzt, dass die Stadtwerke die Frau über den genauen Zeitpunkt und den Umfang der Arbeiten in Kenntnis gesetzt hätten.

Die Stadtwerke hätten der Frau also mitteilen müssen, dass die Arbeiten genau an jenen Tagen stattfänden und sie bitten müssen, an diesen Tagen die Garage nicht zu nutzen. Das aber geschah nicht. Es gab im Februar 2019, also sechs Monate vorher, lediglich einen allgemeinen Hinweis zu den Arbeiten. Von der Klägerin könne nicht erwartet werden, dass sie selbst recherchiert, wann genau und in welchem Umfang diese Arbeiten vorgenommen würden.