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Wolfsabschuss in Löbau angeordnet: Warum traut sich kein Jäger ran?

Der Löbauer Problemwolf soll entnommen werden. Laut Landkreis wurde bisher kein Jäger gefunden, der das übernehmen will. Die Behörde hat aber noch gar nicht alle gefragt.

Von Romy Altmann-Kuehr
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Ein Wolf bei Löbau soll erlegt werden. (Symbolfoto)
Ein Wolf bei Löbau soll erlegt werden. (Symbolfoto) ©  Patrick Pleul/dpa (Symbolfoto)

Der "Löbauer Problemwolf" hat offenbar weiterhin Schonfrist - obwohl Landrat Stephan Meyer (CDU) schon vor Wochen angeordnet hatte, dass das Tier geschossen werden darf. Anlass waren etliche Vorfälle. Ein Wolf hat in den vergangenen Monaten bei Löbau und Reichenbach Gehege überfallen und Damwild gerissen.

Zuletzt hatte der Landkreis jedoch mitgeteilt, dass kein Jäger den Auftrag übernehmen will, wohl aus Angst vor Tierschützern. Laut Auskunft des Landkreises habe man Jäger, Bundes- und Landesforst angesprochen beziehungsweise um Amtshilfe gebeten. Beim sächsischen Landesjagdverband hat der Landkreis allerdings bisher nicht angefragt, bestätigt dessen Geschäftsführer Martin Wißmann gegenüber SZ.

Mehrere einheimische Jäger bestätigen, dass es in der Vergangenheit immer wieder Anfeindungen gegeben habe, wenn Jäger amtlich angeordnet einen auffälligen Wolf erlegt haben. Öffentlich äußern will sich daher niemand zum Löbauer Wolf - und ihn schießen schon gar nicht. "Wenn das durchsickert, wer es war, dann ist ein Farbbeutel am Haus noch das kleinste Übel", sagt ein Jäger.

Jäger braucht auch die richtige Ausstattung

Auch Martin Wißmann vom Landesjagdverband Sachsen kann sich gut vorstellen, dass Jäger möglicherweise Angst haben, in den Fokus militanter Tierschützer zu geraten. Es sei in der Vergangenheit häufig vorgekommen, dass Tierschützer Strafanzeigen gegen Jäger erstattet haben, berichtet der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes.

Aber wie könnte man - theoretisch - überhaupt sicherstellen, dass man den richtigen Wolf erwischt? Immerhin gilt ja der "Schießbefehl" nur für das bestimmte Tier, das immer wieder auffällig geworden ist. Generell sind Wölfe geschützt und dürfen nicht bejagt werden.

Man kann die Tiere tatsächlich unterscheiden, sagt Martin Wißmann. Zum Beispiel über individuelle Merkmale, wie die Fellfärbung. Jeder Wolf hat solche individuellen Merkmale, so Wißmann. Deshalb sei es besonders wichtig, dass die Entnahmeanordnung präzise Angaben zum Tier enthält. "Dem Schützen sollte gegebenenfalls auch vorhandenes Bildmaterial von dem Wolf zur Verfügung gestellt werden, auf dem die zur Identifizierung notwendigen Merkmale zu erkennen sind", so der Jagdverbandschef.

Nicht zuletzt käme es auch auf eine optimale Ausstattung des Jägers an. Nachtsicht- oder Wärmebildtechnik seien hier beispielsweise notwendig, um einen sogenannten Fehlabschuss zu vermeiden.

Das könnte tatsächlich notwendig werden, denn nach SZ-Informationen soll sich inzwischen ein zweiter Wolf in der Gegend herumtreiben. Offiziell bestätigt ist das jedoch nicht. Auch das Landratsamt macht dazu auf Nachfrage keine Angaben. Nur so viel: Theoretisch könnte tatsächlich unterschieden werden, ob bei einem Riss einer oder mehrere Wölfe am Werk waren. Anhand einer genetischen Untersuchung der gerissenen Tiere lässt sich das erkennen. So wurde auch der "Löbauer Problemwolf" identifiziert und festgestellt, dass ein- und derselbe Wolf mehrfach zugeschlagen hat.

Ob inzwischen ein Jäger gefunden wurde, der bereit ist, den Wolf zu töten, dazu gibt das Görlitzer Landratsamt keine Auskunft. Der Landkreis will sich zum Thema Krappe-Wolf derzeit gar nichts mehr sagen. Er wiederholt auf Nachfrage lediglich seine Aussage, dass man sich "wegen der Sensibilität des Themas und zum Schutz handelnder Personen" nicht weiter äußern werde.