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Hat Löbau die Parkflächen auf dem Altmarkt klar markiert?

Zwei Familien aus dem Oberland haben jüngst Knöllchen an ihren Autos vorgefunden - obwohl sie meinten, alles richtig gemacht zu haben.

Von Anja Beutler
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So ist die Parkordnung in Löbau ausgeschildert - hier aktuell noch mit einem weiteren Schild für eine zeitlich begrenzte Sperrung.
So ist die Parkordnung in Löbau ausgeschildert - hier aktuell noch mit einem weiteren Schild für eine zeitlich begrenzte Sperrung. © Matthias Weber/photoweber.de

An jenem späten Novembernachmittag ist schon die Dunkelheit über den Löbauer Altmarkt heraufgezogen. Die weißen Zettel, die unter ihren Scheibenwischern klemmen, können die beiden Familien aus dem Oberland aber dennoch gut erkennen: Es sind Knöllchen. Dabei sind sie sich keiner Schuld bewusst: "Hier steht doch das Schild mit der Parkordnung am Laternenmast - was haben wir denn falsch gemacht?", fragt der Oppacher verwundert. Und seine Bekannte aus Friedersdorf ergänzt: "Ich habe doch auch einen Parkschein gelöst - der gilt sogar bis morgen früh!"

Kurz nach 17 Uhr hatten die beiden Familien nahe dem Löbauer Rathaus geparkt, um schnell noch etwas zu erledigen. Eine Viertelstunde später klemmte der Strafzettel unter dem Wischer. "Die müssen ja regelrecht auf uns gewartet haben", kommentiert der Oppacher verärgert und betrachtet erneut das Schild mit der Parkordnung. Es weist schematisch aus, wie die Autos in Reihen stehen dürfen. Auf dem Pflaster orientieren kann man sich dafür allerdings nicht - dort gibt es keine aufgemalten Markierungen für Parklücken.

Hier gut zu sehen: Die Parkordnung ist auf dem Untergrund des Platzes selbst nicht zu erkennen.
Hier gut zu sehen: Die Parkordnung ist auf dem Untergrund des Platzes selbst nicht zu erkennen. © Archiv: Matthias Weber

"Solche Kennzeichnungen auf dem Pflaster sind mit Blick auf den Denkmalschutz nicht möglich", erklärt Löbaus Stadtsprecherin Eva Mentele auf SZ-Nachfrage. Dennoch gibt sie sich überzeugt, dass die Parkflächen vor dem Rathaus ausreichend genau ausgewiesen sind. Denn rechts neben der Laterne steht ein blaues Parkschild mit einem Pfeil nach rechts. Er zeigt an, dass ab der Laterne mit dem Schild zur Parkordnung nur in Richtung Sparkasse geparkt werden darf. Wann selbst das nicht gilt - nämlich an den Markttagen Dienstag und Donnerstag - ist gleich unter dem blauen Schild verzeichnet. Dort steht auch, dass man einen Parkschein lösen muss. Diese Beschilderung sei eindeutig, betont die Stadtsprecherin, und: "Es gibt hier nicht häufiger Probleme."

Parkverbot wegen Durchgangsverkehr

Dass die Fläche in Richtung Nicolaistraße und Innere Zittauer Straße für das Parken nicht freigegeben ist, hat zudem gute Gründe, heißt es aus dem Rathaus. Ausschlaggebend ist der Durchfahrtsverkehr stadtauswärts. Um ihm ausreichend Platz zu lassen, darf dort schlicht kein Auto stehen. Ohnehin sei das Parken in diesem "verkehrsberuhigten Bereich nicht außerhalb der zum Parken markierten Flächen" erlaubt, erläutert die Stadtsprecherin.

Mit dem Begriff "markierte Flächen" haben die Familien aus dem Oberland aber eben so ihre Probleme. Denn trotz des blauen Parkschildes finden sie die Situation unübersichtlich. "Ich habe auf die Skizze mit der Parkordnung an der Laterne geschaut", sagt der Oppacher. Und da dort, wo er sein Auto dann abgestellt hat, bereits weitere Fahrzeuge standen, war für ihn alles klar. So klar wie der Gebührenbescheid, der ihm wegen einer Ordnungswidrigkeit jetzt ins Haus flattern wird. Falschparken kostet auf dem Altmarkt laut Stadt "ab 10 Euro außerhalb der markierten Parkflächen" und "ab 20 Euro ohne gültigen beziehungsweise mit abgelaufenem Parkschein".