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Ist das Handyparken in Lohmen rechtens?

Die Gemeinde Lohmen will Parkgebühren ausschließlich per Smartphone kassieren. Ist das korrekt? Der ADAC sagt Nein.

Von Dirk Schulze
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Wanderparkplatz Daubemühle in Lohmen: Die Gemeinde möchte Gebühren, aber ohne Automaten.
Wanderparkplatz Daubemühle in Lohmen: Die Gemeinde möchte Gebühren, aber ohne Automaten. © Daniel Schäfer

Der Vorstoß von Lohmen in der Sächsischen Schweiz, die Parkgebühren auf bestimmten Parkplätzen ausschließlich per Handy zu kassieren, hat einiges an Kritik hervorgerufen. Offiziell seit Anfang Oktober sollen Autofahrer auf drei bislang kostenlosen Wanderparkplätzen rings um den Ort Gebühren entrichten. Bezahlt werden können diese allerdings ausschließlich per Smartphone mit der passenden App. Herkömmliche Parkautomaten gibt es nicht.

Wer also kein internetfähiges Handy hat, der kann auf diesen Parkplätzen nicht parken oder er riskiert ein Knöllchen. So erklärte es Bürgermeister Jörg Mildner (CDU) gegenüber Sächsische.de. Konkret geht es um die beiden Wanderparkplätze an der Daubemühle und in Mühlsdorf, links und rechts des Liebethaler Grunds gelegen, sowie um den Parkplatz Wesenitztal/Lohmener Klamm oberhalb des alten Wasserkraftwerks Niezelgrund.

Auf Facebook löste das eine Reihe negativer Kommentare aus. "Frechheit", meinten mehrere Nutzer. Wiederholt wurde auf Menschen verwiesen, die kein Smartphone besitzen - vor allem Senioren. Zudem wird bezweifelt, ob das Mobilfunknetz vor Ort ausreicht. Die entscheidende Frage jedoch ist: Ist dieses Vorgehen rechtens? Kann die Gemeinde das Handyparken zur alleinigen Zahlungsmethode erklären?

ADAC: Handyparken nur als Zusatzoption

Die Einschätzung des ADAC dazu fällt eindeutig aus: Beim Handyparken handele es sich um eine zusätzliche Möglichkeit zur Bezahlung an einem Parkscheinautomaten oder einer Parkuhr, erklärt Stephan Miller, stellvertretender Leiter Verkehrsrecht in der juristischen Zentrale des Automobilclubs in München. "Diese können durch die elektronische Parkraumbewirtschaftung nicht ersetzt, sondern nur ergänzt werden, weil sonst Parkmöglichkeiten unvertretbar eingeschränkt würden", sagt der Fachmann des ADAC.

Parkplatz Wesenitztal/Lohmener Klamm an der Straße nach Porschdorf. Ein blaues Parkplatz-Schild gibt es noch nicht, nur eine Warnung, keinen Schutt abzuladen.
Parkplatz Wesenitztal/Lohmener Klamm an der Straße nach Porschdorf. Ein blaues Parkplatz-Schild gibt es noch nicht, nur eine Warnung, keinen Schutt abzuladen. © Dirk Schulze

In der Straßenverkehrsordnung ist das in §13 Absatz 3 beschrieben. Das Bezahlen per Mobiltelefon wird dort als mögliche Alternative zum Parkscheinautomaten angeführt. Das Handyparken als alleinige Bezahlmethode taucht in der StVO nicht auf.

Zumindest in Sachsen ist dem ADAC diese Variante bisher auch noch nicht untergekommen, erklärt Florian Heuzeroth, Sprecher des Autoclubs in Dresden. Hier engagiere sich der Verein eher dafür, dass die vielerorts noch verbreiteten reinen Münzautomaten um eine digitale Bezahlmöglichkeit ergänzt werden. Der betreffende Paragraf der StVO gelte allerdings nur im öffentlichen Raum.

Auf Privatparkplätzen hingegen darf der Eigentümer die Regeln bestimmen - und kann somit auch die Zahlmethode festlegen. Wer damit nicht einverstanden ist, muss sich einen anderen Parkplatz suchen. Bei den Wanderparkplätzen in Lohmen dürfte es sich allerdings recht eindeutig um öffentliche Parkflächen handeln.

Gemeinden müssen konventionelles Zahlen ermöglichen

Schon 2006 - und damit ein Jahr vor der Vorstellung des ersten Apple iPhones - haben sich die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Handyparken beschäftigt. In der Ausarbeitung zu den Rechtsgrundlagen wird vor allem eine etwaige Ungleichbehandlung durch das Handyparken diskutiert, die durch unterschiedliche Kosten entstehen könnte - und schließlich verneint.

Die Autoren gingen aber damals grundsätzlich davon aus, dass es sich beim Handyparken um eine zusätzliche Variante handelt. "Der Nutzer hat die Wahl zwischen konventioneller und alternativer Bezahlform. Es gibt keinen Benutzungszwang", heißt es in dem Text. Und: "Die Gemeinden müssen in jedem Fall neben dem alternativen System weiterhin das konventionelle betreiben."

Parkscheinautomat soll kommen, allerdings nur einer

Die Gemeinde Lohmen will nun nachbessern - und zwar mit einem zentralen Parkscheinautomaten. Der soll am Parkdeck in der Ortsmitte am Schloss Lohmen stehen, wie Bürgermeister Jörg Mildner erklärt. Dort könnten Autofahrer ihre Tickets für die drei fraglichen Parkplätze dann auch mit Bargeld oder Kreditkarte zahlen. An den drei Wanderparkplätzen sollen Schilder das Prozedere erklären.

Wer das vorab nicht weiß, fährt allerdings trotzdem zuerst auf den Parkplatz und muss dann noch mal zurück in die Ortsmitte, falls er bar bezahlen möchte. Vom Wanderparkplatz Mühlsdorf sind das rund zwei Kilometer - einfache Strecke. Ortsunkundige, die zuerst den Parkplatz ansteuern, dann zurück zum Automaten fahren, dann wieder auf den Parkplatz, kurven also mindestens vier Kilometer zusätzlich durch den Ort.

Wann der zentrale Parkscheinautomat kommt, steht noch nicht fest. Der Gemeinderat muss den Kauf erst beschließen, die Lieferfristen sind momentan unklar. Bis der Automat schließlich installiert ist, würden auch keine Knöllchen verteilt, räumt Bürgermeister Mildner zerknirscht ein: "Aus Kulanzgründen."