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Coswig und Lommatzsch in Städtebauförderung aufgenommen

Die beiden Städte Coswig und Lommatzsch sind seit 2023 Teil der Städtebauförderung Sachsens. Für Stadtentwicklungsprojekte gibt es nun hohe Förderbeträge.

Von Sarie Teichfischer & Jakob Hammerschmidt
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Lommatzschs Bürgermeisterin Dr. Anita Maaß freut sich über den Fördermittelbescheid, überreicht von Thomas Schmidt, Minister für Regionalentwicklung.
Lommatzschs Bürgermeisterin Dr. Anita Maaß freut sich über den Fördermittelbescheid, überreicht von Thomas Schmidt, Minister für Regionalentwicklung. © Gerhard Schlechte

Landkreis Meißen. Coswig und Lommatzsch wurden in die Städtebauförderung des Freistaates Sachsen aufgenommen. Das gibt das Staatsministerium für Regionalentwicklung in einer Pressemitteilung bekannt. Gemeinsam mit 12 weiteren Städten des Freistaates erhalten die beiden Orte nun finanzielle Unterstützung bei städtebaulichen Projekten von Bund und Freistaat. Die Gesamtzahl der geförderten Städte und Gemeinden in Sachsen wächst damit auf 112. Staatsminister Thomas Schmidt (CDU) hat den Stadtoberhäuptern der neuen Programmkommunen am Freitag, dem 20. Oktober, in Lommatzsch die Förderbescheide zur Neuaufnahme in die Städtebauförderung überreicht.

Die Stadt Coswig erhält im Rahmen des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WEP) 964.000 Euro für die Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzepts "Spitzgrund 2030". Ziele des Konzeptes sind laut eines Planpapiers unter anderem die Förderung des generationenübergreifenden Wohnens und die Aufwertung und Ergänzung von Fußwegen durch Baumaßnahmen und Aktivitätsangebote. Das Programm WEP dient der Unterstützung bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels.

Schwerpunkte: Döbelner Straße, Königsstraße

Für die Stadt Lommatzsch wiederum wurden im Rahmen des Programms "Lebendige Zentren" (LZP) 1,08 Millionen Euro für die Erweiterung des Stadtkerns und den Ausbau der Lommatzscher Promenade bewilligt. Diese Themen wurden bereits bei Landrat Ralf Hänsels Gemeindebesuch im September besprochen. Bürgermeisterin Anita Maaß wünschte sich damals eine bessere Durchmischung der Generationen, um der Entstehung von Brachen vorzubeugen.

Die Stadt hatte 2015 ein Sanierungskonzept für die Innenstadt Lommatzsch entwickelt, was in diesem Jahr unter Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen wurde. Darin sind auf kommunaler Ebene kurzfristig die Sanierung des Sachsenplatzes und mittelfristig die Sanierung des Rathauses vorgesehen. Über die Umsetzung der Maßnahme Sachsenplatz müsse laut Bürgermeisterin Maaß in den nächsten Monaten noch konkret der Stadtrat entscheiden. Das Gleiche gelte für die Richtlinie zur Förderung von privaten Maßnahmen.

"Insgesamt ist die Förderung aus dem Programm „Lebendige Zentren“ sehr wichtig für uns", sagte Anita Maaß. "Sie bietet uns die Möglichkeit, unsere historisch gewachsene Altstadt an die demografische Entwicklung anzupassen und lebenswert weiterzuentwickeln." Insbesondere im privaten Gebäudebereich gäbe es noch großen Entwicklungsbedarf. Schwerpunkte sehe die Stadt zum Beispiel an der Döbelner Straße und im unteren Bereich der Königstraße. Dort seien sehr große Objekte aus der Gründerzeit baufällig, die gut für Mietwohnungen genutzt werden könnten.

Gleichzeitig müsse dafür gesorgt werden, dass die Gebäudeensembles erhalten bleiben. Da es sich dabei teilweise um Gebäude handle, für die Käufer gesucht werden, böten die Fördermittel natürlich auch Anreize zur Investition. "Für weitere sanierte Mietwohnungen im Altstadtbereich Lommatzsch sehe ich durchaus Bedarf, insbesondere für Familienwohnungen mit vier Zimmern und einer insgesamt mittleren Größe von 85 bis 120 qm", so die Bürgermeisterin. Nach Jahren, in denen kommunale Maßnahmen im Rahmen der Stadtsanierung im Mittelpunkt standen, solle es aus Sicht der Verwaltung nun wieder verstärkt um die Förderung von privaten Objekten gehen.

Die Mittel kommen je zur Hälfte vom Bund sowie aus dem vom Sächsischen Landtag beschlossenen Landeshaushalt. Sie stehen den Kommunen anteilig bis zum Ende des Jahres 2027 für Investitionen zum Erhalt und Verbesserung ihrer städtebaulichen Situation zur Verfügung. Der gesamte bewilligte Betrag für alle 112 Kommunen beläuft sich auf 145,5 Millionen Euro.