SZ + Meißen
Merken

Die Mär vom bulgarischen Führerschein

Immer wieder begeht ein 41-Jähriger die gleichen Straftaten. Zur Verhandlung erscheint er nicht. Verurteilt wird er trotzdem.

Von Jürgen Müller
 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Immer wieder wird der Angeklagte von der Polizei erwischt, weil er ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto fährt. Macht er das jetzt wieder, muss er ins Gefängnis.
Immer wieder wird der Angeklagte von der Polizei erwischt, weil er ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto fährt. Macht er das jetzt wieder, muss er ins Gefängnis. © Symbolfoto: Marko Förster

Meißen. Wie frech, dreist, ignorant muss einer sein, der sich wie dieser Angeklagte verhält. Gesetze scheinen für den 41-jährigen Deutschen nur eine grobe Empfehlung zu sein. Wird er bei Straftaten erwischt, interessiert ihn das nicht. Er macht ungerührt weiter. So verursacht er am 18. März 2019 einen Unfall auf der Autobahn 4 nahe dem Abzweig Dresden-West. Als die Polizei eintrifft, kann er keinen Führerschein vorweisen. Er behauptet, eine bulgarischen zu besitzen. Leider hat er den nicht mit, dieser befinde sich in Bulgarien, sagt er den Beamten. Allerdings hat er ein Foto dieses bulgarischen Führerscheines auf dem Smartphone. Es stellt sich allerdings schnell heraus, dass es eine Fälschung ist.

Keine zwei Wochen später wird er von der Polizei im Käbschütztaler Ortsteil Kleinkagen angehalten. Er fährt erneut mit einem Auto, obwohl er das nicht darf. Einige Monate später begeht er eine Körperverletzung. Er sucht seine ehemalige Lebensgefährtin in deren Wohnung auf, packt sie am Hals und wirft sie zu Boden. Die Frau schlägt mit dem Hinterkopf auf einer Türschwelle auf. Nach der Tat fährt der Mann weg. Mit einem Mercedes. Einen Führerschein hat er natürlich immer noch nicht.

Keine Fahrerlaubnis, aber Drogen

Dann dauert es eine Weile, ehe er wieder erwischt wird. Am 4. November vorigen Jahres ist er kurz vor Mitternacht in Döbeln mit einem Audi A6 unterwegs, als ihn die Polizei anhält. Unglaublich: Nur einen Tag später fährt er wieder Auto, diesmal mit einem Audi A4. In Wilsdruff kommt die rote Kelle. Wie bekannt, hat er keine Fahrerlaubnis, aber etwas anderes: nämlich Drogen im Blut.

Wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Körperverletzung soll er sich nun vor dem Meißner Amtsgericht verantworten. Doch er kommt nicht zur Verhandlung. Allerdings ist sein Verteidiger da. Der informiert darüber, dass sein Mandant ihn bat, eine Terminverlegung zu beantragen. Denn ausgerechnet am Verhandlungstag soll er in einer Klinik eine Alkoholentgiftung und daran anschließend eine Langzeittherapie antreten. Der Anwalt legt ein entsprechendes Schreiben der Klinik vor. Ob sein Mandant tatsächlich ins Krankenhaus eingerückt ist, weiß er aber nicht.

Ohne den Angeklagten kann jedoch nicht verhandelt werden. Es gibt aber einen Kniff, die Sache ohne ihn zu beenden. Deshalb geht das Gericht ins Strafbefehlsverfahren über. Das heißt, es gibt ein schriftliches Urteil ohne Verhandlung. Gegen den Strafbefehl kann der Angeklagte Einspruch einlegen. Dann müsste doch noch verhandelt werden.

Per Strafbefehl können Geldstrafen, aber auch Haftstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt werden. Der Staatsanwalt fordert für alle Taten eine Gesamtstrafe von neun Monaten Gefängnis, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Er räumt ein, dass er die Einzelstrafen sehr straff zusammengefasst hat.

Das Gericht erlässt den Strafbefehl wie beantragt. So kommt der Angeklagte ziemlich gut davon, auch weil ein Strafbefehl ein Geständnis unterstellt. Zudem wird der Mann für drei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt. Nimmt er die Termine bei diesem nicht wahr oder begeht er in der Bewährungszeit neue Straftaten, muss er damit rechnen, dass die Bewährung widerrufen wird und er doch noch ins Gefängnis einrückt. Neu wäre das für ihn nicht, die Haftanstalt kennt er bereits von innen. Und es liegen laut Staatsanwalt auch schon neue Vorwürfe gegen ihn vor.

Es geht noch dreister

Wer meint, es geht nicht dreister, der irrt. Vor einigen Jahren wurde am Amtsgericht Meißen ein Mann, der immer und immer wieder ohne Fahrerlaubnis fuhr und sich auch von Geld- und Bewährungsstrafen von weiteren Taten nicht abhalten ließ, zu einer unbedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Der Richter behielt den Führerschein ein, belehrte den Mann nachdrücklich, dass er ab sofort nicht mehr Autofahren darf. Doch schon am Nachmittag wurde er erwischt, als er dennoch mit einem Auto fuhr - von dem Richter, der ihn am Vormittag verurteilt hatte. Es gab erneut eine Verhandlung und einen "Zuschlag" von einem Monat. Der Mann musste die vier Monate absitzen.