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Eine Million fürs bessere Klima im Landkreis Meißen

Am 31. März erhält das Landratsamt Meißen vom Freistaat eine Million Euro überwiesen. Das Geld ist für die Energiewende bestimmt.

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Wärmepumpe vor Kindergarten. Solche Projekte dürfen mit der Klimamillion des Freistaates gefördert werden.
Wärmepumpe vor Kindergarten. Solche Projekte dürfen mit der Klimamillion des Freistaates gefördert werden. © SZ/DIetmar Thomas

Da freut sich das Bankkonto des Landratsamtes. In drei Wochen ist es wieder so weit und der Landkreis Meißen erhält von der Landesdirektion seine Klimamillion überwiesen. Das Geld wird dann aber an alle Kommunen und auch kommunale Unternehmen weitergereicht, die etwas mit der Energiewende zu tun haben. Beispielsweise können die Mittel in Kitas fließen, die energieautark gebaut werden. So erhält die Gemeinde Ebersbach 34.000 Euro Förderung über zwei Jahre für eine Wärmepumpen-Heizung und Fotovoltaik mit Stromspeicher für die neue Integrationskita Zwergenland in Kalkreuth. Aber auch Fahrradwege und E-Auto-Ladestationen können mit dem Budget angeschafft werden.

Das sächsische Energieministerium hatte bereits im Vorjahr den Landkreisen und kreisfreien Städte in Sachsen am 31. März je eine Million Euro als Mittel für die Energiewende zugewiesen. Diese Mittel, bekannt als Klimamillionen, sind für Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende und Klimaanpassung vorgesehen und basieren auf dem Gesetz über das Kommunale Energie- und Klimabudget, das bereits im Dezember 2022 vom Landtag verabschiedet wurde. Das Geld kann für Investitionen in erneuerbare Energien, klimaschonende Mobilität, Energieeinsparung und Energieeffizienz oder die Anpassung an die Klimakrise verwendet werden.

Sachsens Energieminister Wolfram Günther (Grüne) hatte betont, dass die Klimamillionen ein einfaches, transparentes und breit nutzbares Instrument sind, das den Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglicht, ihre Vorhaben zu unterstützen, indem sie die Zuweisungen des Energieministeriums mit anderen Mitteln kombinieren. Die Landkreise und kreisfreien Städte können selbst entscheiden, welche Projekte gefördert werden sollen und welche nicht. (SZ/um)