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Elterngeld: Online-Anträge sollen bald wieder funktionieren

Eine System-Umstellung beim Elterngeldantrag katapultiert Mütter und Väter zurück in analoge Zeiten. Waren die nicht schon vorbei?

Von Andre Schramm
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Wegen Problemen bei einem Systemwechsel kann das Elterngeld aktuell nur in Papierform beantragt werden.
Wegen Problemen bei einem Systemwechsel kann das Elterngeld aktuell nur in Papierform beantragt werden. © Claudia Hübschmann

Meißen. "Seit dem 01.01.2024 können in Sachsen Anträge auf Elterngeld vorübergehend nicht mehr online gestellt werden. An einer Lösung des Problems wird gearbeitet." So ist es auf der Homepage des Landratsamtes zu lesen. Es gibt noch den Hinweis, dass man informiert, sobald die Online-Antragstellung wieder funktioniert. Bis dahin wird angeraten, den Antrag über "ElterngeldDigital" oder "Amt24" digital auszufüllen. "Nach Abschluss können Sie Ihren Antrag ausdrucken, unterschreiben und postalisch an die für Sie zuständige Elterngeldstelle schicken", heißt es weiter.

Für Bewohner des Landkreises Meißen wäre das Kreissozialamt mit Sitz in Meißen der richtige Adressat. Auf der Homepage von "ElterngeldDigital" erfährt der Nutzer jedoch so ziemlich am Anfang, dass der Service aktuell nur für zehn Bundesländer funktioniert. Sachsen ist nicht (mehr) dabei. Bei "Amt24" liest man, dass das "Onlineverfahren aufgrund technischer Verzögerungen derzeit leider nicht zur Verfügung steht".

Technische Probleme bei der Umstellung

Macht aber nichts, denn wer auf der Seite des Landratsamtes etwas nach unten scrollt, kann das 24-seitige Pamphlet auch direkt an Ort und Stelle herunterladen, und danach wie beschrieben vorgehen. "Ganz schön umständlich und altmodisch", findet FDP-Stadt- und Kreisrat Martin Bahrmann. Er hat nach mehreren Bürgerhinweisen dazu bei der Kreisverwaltung nachgefragt, was der Rückschritt eigentlich soll.

"Das Problem liegt nicht beim Landratsamt, sondern beim Freistaat. Dort hat man einfach die Umstellung verschlafen", nimmt Bahrmann vorweg. Sachsen hatte entschieden, zum 1. Januar 2024 aus dem "ElterngeldDigital" auszusteigen. Stattdessen, so der Plan, wollte man künftig den Online-Dienst aus Bayern dafür nutzen. Das Problem: Der Systemwechsel lief nicht nach Plan. "Bei der technischen Umsetzung und Konfigurierung entstanden jedoch unvorhergesehene zeitliche Verzögerungen. Ein nahtloser Übergang der Online-Beantragung des Elterngeldes war damit zum Jahreswechsel leider nicht möglich. Wir bedauern die Verzögerung sehr", teilt der zuständige Kommunale Sozialverband auf Nachfrage mit.

Für Bahrmann nicht nachvollziehbar. "Derlei Umstellungen haben einen riesigen Vorlauf. Wenn ich weiß, dass das bisherige System keine Zukunft hat, muss ich doch für einen nahtlosen Anschluss sorgen", ärgert sich der FDP-Mann. "Angeschmiert sind jetzt die Eltern, die sich mit haufenweise Papier herumschlagen dürfen", schiebt er hinterher. Immerhin: Der Antrag auf der Website des Landratsamtes lässt sich ohne zusätzliche Software direkt am Rechner ausfüllen. Ganz hilfreich für den Fall, dass man sich einmal verschreibt. Danach muss er durch den Drucker und in die Post.

Volldigital nur mit BundID, auch in Zukunft

Ehrlicherweise muss man erwähnen, dass das bisherige Verfahren nur unter bestimmten Umständen zu 100 Prozent papierlos funktionierte, und das auch erst seit September 2023. "Wer über eine BundID verfügte, konnte seitdem den Elterngeldantrag volldigital stellen. Das heißt, es mussten keine Unterlagen in Papierform eingereicht werden", erzählt die Sprecherin des Landratsamtes, Anja Schmiedgen-Pietsch. In den Amtsstuben gibt es für sowas längst eine Bezeichnung: medienbruchfrei. Von Anfang bis Ende – alles digital.

Daneben gab es bisher die Möglichkeit einer teildigitalen Antragstellung: Die Antragsdaten und hochgeladene Unterlagen wurden elektronisch übermittelt. Die Unterschrift musste allerdings auf einem Mantelbogen per Post nachgereicht werden. Die Einreichung von Unterlagen zum Antrag per E-Mail war ebenfalls möglich. Weiterhin bestand die Möglichkeit der Papierantragstellung. Warum sich der KSV für das bayerische Modell entschieden hat, erklärt er auch:

"Für die Nachnutzung des bayerischen Onlineantrags sprachen das ausgereifte und bewährte Verfahren, welches bereits seit Längerem in mehreren Bundesländern nachgenutzt wird. Überlegungen zur Kostenstruktur führten ebenso wie die korrekte und für den Freistaat zielführendere Nachnutzungsausgestaltung des EDV-Verfahrens zu dieser Entscheidung", heißt es. Der Freistaat Bayern und der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) hatten dazu eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Probleme sollen bis April behoben sein

Auch für dieses System brauchen die Antragssteller eine BundID. Und dafür wird wiederum ein Ausweis mit Online-Funktion benötigt. "Wenn ein solcher nicht vorliegt, muss der Antrag ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und verschickt werden", so der KSV. Gegenwärtig arbeitet man an der Behebung der technischen Probleme. Der Onlinedienst soll nach Aussage des zuständigen Kommunalen Sozialverbandes (KSV) schnellstmöglich und noch innerhalb des ersten Quartals des Jahres 2024 an den Start gehen. Sobald der Onlineantrag freigeschaltet ist, soll dies auf der Seite von "Amt24" sichtbar sein.

Bis dahin sind alle Antragsteller gebeten, den Elterngeldantrag in Papierform auszufüllen und an ihre zuständige Elterngeldstelle zu senden. Das Sozialministerium, so hieß es, dränge gegenüber dem KSV darauf, dass die Probleme bei der technischen Umsetzung und Konfigurierung auch tatsächlich wie angekündigt innerhalb des ersten Quartals 2024 behoben werden. Viel Zeit bleibt nicht mehr.