SZ + Meißen
Merken

Neues Zieldatum für Meißner Mietspiegel

Für die Entstehung des Mietspiegels gibt es einen Fahrplan: Die Mieter werden bereits ab Montag befragt.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Spieglein, Spieglein in der Hand - ist meine Wohnung die teuerste im ganzen Land? Die Bewertungskriterien für den Meißner Mietspiegel sind festgelegt; die Abfrage beginnt am Montag.
Spieglein, Spieglein in der Hand - ist meine Wohnung die teuerste im ganzen Land? Die Bewertungskriterien für den Meißner Mietspiegel sind festgelegt; die Abfrage beginnt am Montag. © Sebastian Schultz

Meißen. Seit fast sechs Jahren gibt es in Meißen keinen Mietspiegel mehr; ein siebtes Jahr soll nicht hinzukommen. Läuft alles nach Plan, könnte das wichtige Vergleichswerk schneller kommen als noch vor wenigen Monaten angenommen.

Nachdem die konstituierende Sitzung zum Meißner Mietspiegel Ende Mai stattfand - mit dabei unter anderem die Seeg, die gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Meißen und der Mieterverein Meißen - konnte Arnold im Sozial- und Kulturausschuss erste Ergebnisse vorstellen: "Wir freuen uns, dass Mieter und Vermieter der Einladung in einer guten Anzahl gefolgt sind." Seitdem fanden zwei Sitzungen zur Erarbeitung der Bewertungskriterien und des Fragebogens statt; vergangene Woche wurde der Fragebogen finalisiert und Zeitraum zur Datenerhebung abgestimmt. Jetzt steht ein Fahrplan für die kommenden Wochen inklusive eines Zieldatums.

Erste Ergebnisse im Februar

Der nächste Schritt, die Datenabfrage der Mieter, erfolgt bis zum Ende des Jahres und startet mit der Veröffentlichung im Amtsblatt, dem Beteiligungsportal Sachsen sowie der Homepage der Stadt Meißen und kann von den Mietern per E-Mail eingereicht oder im Bürgerbüro abgegeben werden. Die Vermieter erfassen ihre Daten eigenständig bis zum 31. Januar 2023. Dann folge eine externe und unabhängige Auswertung. Mit ersten Ergebnissen ist Ende Februar 2023 zu rechnen.

Die Fertigstellung des Mietspiegels sei bis Juni 2023 geplant: "Dafür muss unbedingt die Frist zwischen der Erhebung und der Datenveröffentlichung möglichst gering gehalten werden", sagte Arnold, so könnte als neues Ziel für den neuen gültigen Mietspiegel der 01. Juli 2023 erreicht werden. (SZ/mgr)