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Landkreis: Wo Eislaufen und Rodeln verboten ist

Zugefrorene Gewässer und verschneite Hänge laden im Winter zum Spaß haben ein. Jedoch gibt es Bereiche, die unbedingt vermieden werden sollten.

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Der Winter kann schön aussehen, aber auch Gefahren bergen. Besonders vor zugefrorenen Flüssen, Talsperren und Wasserspeichern wird ausdrücklich gewarnt.
Der Winter kann schön aussehen, aber auch Gefahren bergen. Besonders vor zugefrorenen Flüssen, Talsperren und Wasserspeichern wird ausdrücklich gewarnt. © Claudia Hübschmann

Landkreis Meißen. Sobald die Temperaturen sinken und die Gewässer zufrieren, dauert es meist nicht lange und die ersten wagen sich auf das Eis. Dieser Spaß ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, denn es lauern einige Gefahren.

Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen warnt aktuell davor vor allem Flüsse, Talsperren und Wasserspeicher zu betreten, wenn sie zugefroren sind. Der schwankende Wasserspiegel mit ebenfalls durchwachsenen Minusgraden macht das Eis zu dünn, um einen Menschen zu tragen.

Eltern sollen Vorbild sein

Bei Talsperren können zudem durch die veränderlichen Wasserstände Hohlräume und Spannungen unter bzw. im Eis entstehen, die das Eis brechen lassen könnten. Flüsse sind, im Gegensatz zu Seen, in ständiger Bewegung und frieren somit vor allem an den Ufern nicht stark genug, um ein Betreten sicherzumachen.

Da gerade Kinder gern auf den zugefrorenen Flächen eislaufen oder herumtollen wollen, mahnt Eckehard Bielitz, Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung: "Deshalb sollten Eltern ihren Kindern die Gefahren beim Betreten von Eisflächen immer wieder vermitteln und durch eigenes, richtiges Verhalten Vorbild sein."

Schnee nicht in Flüssen entsorgen

Neben dem Eislaufen ist ebenfalls zu beachten, dass Schnee keineswegs in Flüssen entsorgt werden sollte. An Engstellen der Flüsse wie bei Wehren oder Brücken könnte sich der vereiste Schnee dort verkeilen und zu einem gefährlichen Abflusshindernis werden, da sich das Wasser dann staut.

Zum Thema Eisgefahren finden sich in der neuen Broschüre der Landestalsperrenverwaltung weitere Hinweise zu den Risiken und Aufgaben, die es zu tun gilt, wenn die Gefahr für Eishochwasser besteht. Sollten Sie selbst eine Eisgefahr auf einem Gewässer beobachten, informieren Sie die Gemeindeverwaltung, die die nächsten Schritte einleitet.

Nicht auf Deichen rodeln

Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser, im Winter wie im Sommer, sind nach wie vor die Deiche. Das Rodeln auf diesen ist jedoch verboten. "Auch, wenn ein Deich im Winter vielleicht zum Rodeln einlädt – Deiche sind Hochwasserschutzanlagen und schützen uns vor Überschwemmungen bei Hochwasser. Durch das Betreten und Befahren – aber eben auch durch Rodeln – kann die Grasnarbe eines Deiches, die ihn vor Ausspülungen schützen soll, beschädigt oder zerstört werden", erklärt Bielitz. Die Grasnarbe muss jedoch intakt und dicht bleiben, um dem Deich die nötige Standhaftigkeit zu verschaffen und im Notfall zu schützen.