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Außer Spesen nichts gewesen

Eine Meißnerin soll mehrfach schwarz mit der S-Bahn gefahren sein. Ein Routinefall fürs Gericht, so scheint es. Doch dieser hier ist sehr speziell.

Von Jürgen Müller
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Ist die Angeklagte schwarz mit der S-Bahn gefahren und hat sich eine andere mit dem Ausweis der Frau legitimiert? Diese Frage muss das Gericht klären.
Ist die Angeklagte schwarz mit der S-Bahn gefahren und hat sich eine andere mit dem Ausweis der Frau legitimiert? Diese Frage muss das Gericht klären. © SAE Sächsische Zeitung

Meißen. Der Fall scheint Routine, kommt so oder ähnlich sehr oft vor. Eine junge Frau sitzt vor Gericht, weil sie ohne Fahrschein fünfmal mit der S-Bahn zwischen Meißen, Radebeul und Dresden gefahren ist. Erschleichen von Leistungen heißt das im Juristendeutsch und wird in aller Regel mit einer Geldstrafe geahndet.

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