Klipphausen. Ein Sattelzug Mercedes Actros (Fahrer 29) ist Dienstag früh auf der A 4, zwischen dem Dreieck Nossen und der Abfahrt Wilsdruff, auf ein Baustellenfahrzeug aufgefahren.
Der 29-Jährige war gegen 3.20 Uhr in Richtung Dresden unterwegs. Aufgrund einer Baustelle war der rechte Fahrstreifen mit einem Schilderwagen gesperrt. Auf diesen fuhr der Sattelzug auf, wobei der Fahrer schwer verletzt wurde. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 100.000 Euro.
Aufgrund der Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten musste die Autobahn voll gesperrt werden. Die Sperrung in Richtung Dresden dauerte bis in die Mittagsstunden, anschließend erfolgten Reinigungsarbeiten auf dem linken Fahrstreifen. Es kam zu erheblichen Staus. (SZ)
Mit 1,1 Promille hinterm Steuer erwischt
Zeithain. Polizisten stoppten am Montagnachmittag einen Autofahrer (63) auf der Glaubitzer Straße in Röderau-Bobersen, der unter Alkoholeinfluss hinterm Steuer saß.
Der 63-Jährige war mit einem Mercedes Sprinter zwischen Zeithain und Glaubitz unterwegs und wurde kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Gegen den Deutschen wurde eine Blutentnahme angeordnet und sein Führerschein sichergestellt. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. (SZ)
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Zwei Frauen bei Abbiegeunfall verletzt
Priestewitz. Am Montagmorgen war eine 46-Jährige mit einem Volvo auf der Meißner Straße in Richtung Meißen unterwegs. Sie fuhr auf einen Renault auf, dessen Fahrer (56) angehalten hatte, um abzubiegen. Durch den Aufprall wurde der Renault auf einen Ford (Fahrer 23) geschoben.
Die 46-jährige Volvo-Fahrerin und die Beifahrerin (67) im Renault wurden leicht verletzt. Der Sachschaden wird mit insgesamt 20.000 Euro angegeben. Die Polizei ermittelt zur Unfallursache. (SZ)
Elektroroller ohne Versicherung
Riesa. Das kann teuer werden: Beamten fiel am Montagmorgen auf der Villerupter Straße ein E-Scooter (Fahrer 16) auf, an dem ein blaues Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2021 angebracht war. Der 16-Jährige konnte keine aktuelle Versicherung nachweisen. Der Deutsche muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. (SZ)