Die neue Grundsteuerreform scheine noch größere Ungerechtigkeiten zu schaffen als die bisherige Einheitsbewertung von 1935. Ihr größtes Problem wären die unterbliebenen Aktualisierungen, die nach altem Recht alle sechs Jahre erfolgen sollten, was im Westen einmal im Jahr 1964 und im Osten überhaupt nicht erfolgte. Das teilte der Geschäftsführer des Vermieterverbandes Haus & Grund Dresden Christian Rietschel Sächsische.de mit.
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