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Meißen will am Plossen mehr kontrollieren

Das Rathaus kündigt eine Verdichtung des Kontrollzyklus an, um die Begrenzung der Laster-Länge durchzusetzen. Trotz Bußgeld-Bescheiden sind ihm die Hände gebunden.

Von Harald Daßler
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Laster, die länger als zwölf Meter sind, dürfen in Meißen nicht  aufwärts auf den Plossen fahren.
Laster, die länger als zwölf Meter sind, dürfen in Meißen nicht aufwärts auf den Plossen fahren. ©  Archivfoto: Claudia Hübschmann

Meißen. Das regt nicht nur die Anwohner am Plossen auf: Laster mit Anhängern und Sattelschlepper – oft mehrere hintereinander – fahren auf der Wilsdruffer Straße. Stadtauswärts, sodass sie auf diese Straße bergaufwärts unterwegs sind. Und das, obwohl das nicht erlaubt ist. Es ist fast ein Jahr her, dass die Länge von Fahrzeugen auf Plossen-Auffahrt bergaufwärts auf zwölf Meter begrenzt worden ist.

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