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Mietspiegel-Befragung: Verhaltene Teilnahme

Noch bis 31. Dezember haben die Meißner die Möglichkeit, den Fragebogen für den Mietspiegel auszufüllen. Die Frage ist: Was haben sie davon?

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Ein Mietspiegel schafft sowohl auf Vermieter- als auch Mieterseite Transparenz. In Meißen gab es die letzten Jahre keinen. Das soll sich nun ändern.
Ein Mietspiegel schafft sowohl auf Vermieter- als auch Mieterseite Transparenz. In Meißen gab es die letzten Jahre keinen. Das soll sich nun ändern. © Symbolfoto: Sebastian Schultz

Meißen. Diesen Freitag bekommen alle Mitglieder des Meißner Mietervereins elektronische Post. Zumindest jene, die in Meißen wohnen und ihre E-Mail-Adresse hinterlegt haben. Das sind immerhin rund 500 Mieter. Im Anhang der Mail findet sich der Fragebogen für Meißens neuen Mietspiegel. Dazu die freundliche Bitte, die Anlage auszufüllen bzw. sich an der Befragung zu beteiligen – bis spätestens 31. Dezember 2022.

Nach langer Pause hat sich die Stadt auf den Weg gemacht, einen neuen Mietspiegel zu erstellen. Das Papier gibt einen Überblick über die ortsüblichen Mieten in der jeweiligen Stadt. Der letzte gültige Mietspiegel für Meißen lief Ende 2016 aus. Er war auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 2012 erstellt worden. Seitdem ist auf dem Wohnungsmarkt viel passiert. Für die Erstellung ist eine entsprechende Arbeitsgruppe zuständig. In ihr sitzen Vertreter des Mietervereins, der Stadtverwaltung sowie der großen Vermieter und des Amtsgerichtes. Ziel ist es, dass der neue Mietspiegel zum 1. Juli 2023 in Kraft tritt. Er gilt dann zunächst für zwei Jahre.

Erhebung erfolgt anonym

Eine wichtige Etappe bis dahin ist die Befragung der Haushalte in Meißen. Dazu wurde ein entsprechender Fragebogen erstellt. Neben allgemeinen Angaben zur Wohnung wird darin auch nach der Ausstattung der Wohnung bzw. des Hauses sowie dem Wohnumfeld gefragt. Energetische Merkmale spielen ebenfalls eine Rolle. Die Erhebung ist freiwillig und anonym. Sie dient allerdings als Datengrundlage. Die Mieter in Meißen sind seit Mitte Oktober aufgerufen, sich daran zu beteiligen. "Je mehr mitmachen, desto aussagekräftiger und genauer ist der neue Mietspiegel", erklärt Eyk Schade, Vorsitzender des Mieterverein Meißen und Umgebung e.V. Eine Mindestteilnehmerzahl gibt es jedoch nicht.

Zu finden ist die Befragung u. a. auf der Internetseite der Stadt bzw. Beteiligungsportal. Von letzterer Möglichkeit haben bisher nur 25 Teilnehmer(innen) Gebrauch gemacht. Möglicherweise liegt es daran, dass der Vorteil eines Mietspiegels eher aufseiten der Vermieter zu verorten ist? "Das stimmt so nicht. Für Vermieter ist es natürlich ein Instrument, um eine Mieterhöhung zu rechtfertigen. Auf der anderen Seite bekommen Mieter damit gleichzeitig eine Möglichkeit, eine ungerechtfertigte Mieterhöhung abzuwehren", sagt Schade. Zudem erhielten Wohnungssuchende einen unabhängigen Überblick über die tatsächlichen Mietpreise in der Stadt. Bisher warben einige Immobilienportale im Internet mit dem "aktuellen Mietspiegel für Meißen". Bei derlei Erhebungen handelt es sich um Angebotsmieten. Sie können nicht als Grundlage für eine Mieterhöhung herangezogen werden.

Nachdem die ausgefüllten Fragebögen zurück sind, sollen sie statistisch ausgewertet werden. Danach wird der neue Mietspiegel von der Arbeitsgruppe beschlossen. Ein Stadtratsbeschluss ist dafür nicht notwendig. (SZ/asc)