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Moritzburger Eigentümer sammelt Gleichgesinnte gegen die Grundsteuer

Torsten Külligs Grünland wurde vom Gutachterausschuss des Kreises Meißen offensichtlich stark überbewertet. Er muss daher bald eine sehr hohe Steuer zahlen.

Von Ulf Mallek
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Blick ins Moritzburger Gartengrundstück von Torsten Küllig. Das Finanzamt bewertet es überwiegend mit 308 Euro je Quadratmeter.
Blick ins Moritzburger Gartengrundstück von Torsten Küllig. Das Finanzamt bewertet es überwiegend mit 308 Euro je Quadratmeter. © Matthias Schumann

Der Moritzburger Eigentümer Torsten Küllig, der statt wie bisher 40 Euro bald etwa 2.500 Euro Grundsteuer pro Jahr zahlen soll, sucht im Kampf gegen die augenscheinliche Fehlbewertung seines Grundstücks jetzt Gleichgesinnte. "Da es sich um eine strukturelle Fehlerquelle handeln könnte, sollten sich Betroffene zusammenschließen und gemeinsam versuchen, Änderungen herbeizuführen", sagte Küllig. Der Eigentümer hatte diese Woche einen Antrag auf Neubewertung seines Moritzburger Grundstücks in zweiter Reihe der Schlossallee beim Oberen Gutachterausschuss im Freistaat Sachsen gestellt. Das Finanzamt hatte ihn fast zum Millionär gemacht - aber nur auf dem Papier. "Ich hoffe immer noch, Recht zu bekommen", sagte Küllig.

Mit Datum vom 9. Oktober 2023 erhielt Küllig ein Schreiben des Finanzamtes Meißen. In dem Bescheid über den Grundsteuerwert wurde der Wert seines Moritzburger Grünland-Grundstücks mit 851.900 Euro angegeben, obwohl er vor acht Jahren nur 33.000 Euro dafür bezahlt hatte. Es ist in der Gemeinde Moritzburg als Grünland eingestuft, das Meißner Finanzamt machte daraus einfach Bauland. Das Amt bezog sich dabei auf die Bewertung des Gutachterausschusses des Kreises. Sie ist fürs Finanzamt bindend.

Unterstützung erhält Küllig vom Augsburger Steuer-Professor Gregor Kirchhof. Die Grundsteuer orientiere sich an den Verkehrswerten von Grund und Boden. Doch sei die Ermittlung dieser Werte äußerst fehleranfällig und arbeitsintensiv. Kirchhof hält die zu starke Orientierung auf die fehleranfälligen Bodenrichtwerte für nicht konform mit dem Grundgesetz.

Im Finanzamt Meißen sind bis Ende September 16.022 Einsprüche gegen Bescheide über die Grundsteuerwertermittlung sowie 11.072 Einsprüche gegen Bescheide über die Grundsteuermessbetragsfestsetzung erfasst worden. Das sind immerhin fast 20 bzw. knapp 15 Prozent der bearbeiteten Erklärungen. Das Finanzamt Meißen hat bis zum 30. September in 739 Fällen dem Einspruch des Steuerpflichtigen bei der Grundsteuerwertermittlung stattgegeben, was knapp fünf Prozent der Anträge entspricht. Einsprüche gegen die Grundsteuermessbetragsbescheide wurde in 374 Fällen stattgegeben. Das sind etwa drei Prozent. Klagen gegen die Bescheide des Finanzamtes Meißen über die Grundsteuerwertermittlung und die Grundsteuermessbetragsfestsetzung sind bis dahin noch keine eingegangen.

Der Grundeigentümer Torsten Küllig hat eine E-Mail-Adresse eingerichtete, über die sich Betroffene melden können: [email protected]. Gern können sich betroffene Grundeigentümer auch an Sächsische.de wenden: [email protected].