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Moritzburger Eigentümer wehrt sich gegen vermeintliche Fehlbewertung seines Grundstücks

Ein Besitzer von Gartenland, dessen Grundsteuer extrem erhöht wurde, sucht jetzt Expertenhilfe. Das Finanzamt hat ihn zum Millionär gemacht - auf dem Papier.

Von Ulf Mallek
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Der Moritzburger Grundeigentümer Torsten Küllig (55) ärgert sich über einen Bescheid vom Finanzamt. Er soll etwa das 65fache an Grundsteuer bezahlen. Wegen einer offensichtlichen Fehlbewertung.
Der Moritzburger Grundeigentümer Torsten Küllig (55) ärgert sich über einen Bescheid vom Finanzamt. Er soll etwa das 65fache an Grundsteuer bezahlen. Wegen einer offensichtlichen Fehlbewertung. © Matthias Schumann

Der Moritzburger Grundeigentümer, der wegen einer offensichtlichen Fehlbewertung statt 40 Euro künftig rund 2.500 Euro Grundsteuer im Jahr zahlen soll, wehrt sich. Nach seinem Einspruch beim Finanzamt Meißen gegen den utopischen Grundsteuerbescheid sucht er zusätzlich Hilfe bei Experten.

Torsten Küllig teilte sächsische.de am Montag mit, dass er aufgrund der offensichtlichen Fehlbewertung seines Grundstücks in zweiter Reihe der Schlossallee die Erstellung eines Obergutachtens beantragt hat. Das Schreiben richtete sich an die Geschäftsstelle Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen. Nach Külligs Ansicht kann es sich „nur um einen Irrtum bei der Gesamtbewertung handeln“.

Zudem sei es möglich, dass es sich auch um einen strukturellen Fehler handeln könnte. Offensichtlich erfolgt im gegenwärtigen Fall kein Abgleich der Grundstücksgrenzen mit dem tatsächlichen baurechtlichen Planungsstand der Gemeinde. Auch Moritzburgs Bürgermeister Jörg Hänisch sagte, dass es keine Planungen gebe, dieses Grundstück als Bauland zu verwenden. Es sei nach wie vor Grünland.

Eine juristische Prüfung kann dauern

Der Meißner Gutachterausschuss sah das anders. Er bewertete Külligs Gartenland überwiegend mit 308 Euro pro Quadratmeter. Heraus kam für das Finanzamt dann ein Gesamtwert von 851.900 Euro. Bezahlt hatte Küllig für das Grundstück vor acht Jahren 33.000 Euro. Der extreme Gewinn steht aber nur auf dem Papier - für die Grundsteuer. Warum der Gutachterausschuss dieses Land so bewertet hatte, wurde vom Landratsamt Meißen nicht mitgeteilt. Er legte einfach fest, Külligs Grundstück sei „baureifes Land“. Das Finanzamt Meißen muss sich an diese Bewertung halten.

Küllig argumentiert weiter: „Bei eingehender Befassung mit diesem Konzept, hätte der Gutachterausschuss zu einem anderen Ergebnis kommen müssen. Zumal auch alle bisher vorliegenden Unterlagen keine andere Beurteilung zulassen, als dass es sich um eine landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich gemäß § 35 BauGB handelt.“ Vielleicht gebe es in Sachsen noch ähnlich veranlagte Fälle, sodass ein neues Gutachten durch den Oberen Gutachterausschuss auch dahingehend genutzt werden könnte, eine sachsenweite Überprüfung derartiger Grundstücke vorzunehmen, so Küllig. Aus dem Finanzministerium war zu hören, dass solche Fehlbewertungen vereinzelt tatsächlich möglich seien.

Der juristische Weg für den 55-jährigen Küllig ist schwierig. Vermutlich wird sein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid abgewiesen werden. Klagen werden wohl auch nicht sehr erfolgreich sein. Das sächsische Finanzgericht entschied am 8. November, dass die Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen rechtmäßig ist. Vermutlich wird das Urteil juristisch überprüft werden, doch das kann lange dauern.