Vor Gericht in Meißen: Mutter, Oma und Onkel beklaut

Meißen. Der 29-jährige Meißner schreckt wirklich vor nichts zurück. Um an Geld zu kommen, beklaut er nicht nur seine Mutter, seine Oma und einen Onkel. Er überweist sich auch Geld von Konten der Familienmitglieder. Es ist erschreckend, wie leicht das offenbar möglich ist.
Alles fängt relativ "harmlos" an. So klaut er aus der Wohnung seiner Oma in einem Ortsteil von Diera-Zehren von verschiedenen Orten insgesamt 105 Euro. Am selben Tag stiehlt er auch bei seinem Onkel, der im gleichen Haus wohnt. Aus dessen Skatkasse nimmt er sich 190 Euro, in einer Altpapierkasse findet er 70 Euro, die er ebenfalls mitgehen lässt.
Auch seine Mutter bleibt nicht verschont. Er stiehlt nur wenige Tage später aus deren Wohnung in Meißen aus einem Tresor mindestens 100 Euro.
Der Schwindel fliegt schnell auf
Drei Tage später treibt er es auf die Spitze. Erleichtert seine Oma um satte 2.600 Euro. Das ist der Betrag, den er auf einen Überweisungsschein der Sparkasse schreibt. Er setzt die Kontodaten der Oma ein und seine als Empfänger, fälscht die Unterschrift der Großmutter und reicht den Überweisungsschein bei der Bank ein. Und bekommt das Geld problemlos auf sein Konto überwiesen.
Weil das so gut geklappt hat, versucht er es gleich ein zweites Mal. Diesmal lässt er sich Geld vom Konto seines Onkels überweisen. Wieder sind es 2.600 Euro, wieder fälscht er die Unterschrift, wieder reicht er die Überweisung ein. Und bekommt wieder das Geld.
Da er sich das Geld auf sein eigenes Konto überweisen lässt, fällt der Schwindel natürlich schnell auf. Nun sitzt der Mann wegen Diebstahls und Betruges vor dem Meißner Amtsgericht. Besser gesagt, er sollte dort sitzen. Doch er glänzt mit Abwesenheit. Ein Fehlen mit Ansage. Wie der Richter mitteilt, wurde die Ladung zur Verhandlung an die "Zustellungsberechtigte", wohl die Mutter, geschickt. Diese hat dem Gericht mitgeteilt, dass er die Ladung nicht abgeholt habe.
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Verurteilt wird er trotzdem. Denn das Gericht geht ins Strafbefehlsverfahren über. Das heißt, es erlässt ein schriftliches Urteil nach Aktenlage und ohne mündliche Verhandlung. Und das hat es durchaus in sich. Er wird zu einer Geldstrafe von 230 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Insgesamt muss er also 3.450 Euro zahlen.
Gegen diesen Strafbefehl kann er nun Einspruch einlegen. Dann wird ein neuer Verhandlungstermin festgesetzt. Kommt er wieder nicht, wird das Urteil rechtskräftig. Zahlt er nicht oder sucht nicht den Kontakt zur Staatsanwaltschaft, um die Strafe abarbeiten zu können, wird es für ihn richtig bitter. Dann muss er ins Gefängnis, eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Im konkreten Fall sitzt er dann 230 Tage, also fast vier Monate, ein.
Schon wieder neue Anklage
Was das Motiv für seine Straftaten ist, bleibt unklar. Sehr wahrscheinlich dürfte aber sein, dass er drogenabhängig ist und deshalb immer Geld braucht. Die geringe Höhe des Tagessatzes lässt zudem darauf schließen, dass er ALG-II-Empfänger ist.
Gegen den Mann liegt schon wieder eine neue Anklage vor. Diesmal wird ihm Tankbetrug vorgeworfen. Akzeptiert er allerdings den jetzigen Strafbefehl und bezahlt die Geldstrafe, kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Staatsanwaltschaft das neue Verfahren im Hinblick auf die jetzige Verurteilung einstellt.
Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack, wie leicht es offenbar ist, sich selbst Geld von anderen Konten zu überweisen, wenn man die Bankverbindung des Geschädigten kennt.