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Niederau: Gemeinde reagiert auf Ruhestörungen

Der Außensitz der Kulturellen Begegnungsstätte Oberau darf bis auf Weiteres für private Feiern nicht genutzt werden. Es drohen sonst Strafen.

Von Martin Skurt
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Die Kulturelle Begegnungsstätte Oberau wird seit Jahren gern für private Feiern angemietet. Nun geht das nur noch drinnen.
Die Kulturelle Begegnungsstätte Oberau wird seit Jahren gern für private Feiern angemietet. Nun geht das nur noch drinnen. © Claudia Hübschmann

Meißen. Die Gemeindeverwaltung hat aufgrund wiederholter Beschwerden bezüglich nächtlicher Ruhestörungen in der Kulturellen Begegnungsstätte Oberau beschlossen, die Vermietungsbedingungen zu ändern, um die Anwohner zu schützen. Nach gründlicher Beratung werden zukünftig keine Außenveranstaltungen für private Feierlichkeiten (Aufstellung von Festzelten) mehr gestattet, teilt Bürgermeister Thomas Claus im aktuellen Amtsblatt mit. Zudem werden strengere Regelungen zur Einhaltung der Ruhezeiten entsprechend der Polizeiverordnung durchgesetzt.

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