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Fahrerflucht in Meißen: "Ihr mit eurem Stern dürft euch wohl alles erlauben"

Ein 65-Jähriger überführt einen Mercedes. Er stößt gegen einen Fiat und fährt wenig später los – für die Geschädigte war das zu früh. Dann kommt die Polizei.

Von Martin Skurt
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Vor Gericht in Meißen muss sich ein Senior verantworten, der sich angeblich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.
Vor Gericht in Meißen muss sich ein Senior verantworten, der sich angeblich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. © Sebastian Schultz

Ein 65-Jähriger überführt einen Mercedes für ein bekanntes Autohaus in der Region. Dabei kommt es im April 2023 gegen Nachmittag zum Unfall auf der Zaschendorfer Straße in Meißen. Der Senior fährt aber kurz darauf weiter. Für ihn wäre alles erledigt, doch die Polizei war nicht zufrieden. Sie rief ihn wenig später an, kurz bevor er seinen Arbeitgeber erreicht hatte. Denn der geschädigten Frau gab er angeblich nur einen Zettel, auf dem sein Nachname sowie die Anschrift des Autohauses stand. Und das sei ja bekannt genug. Die Anklage gegen ihn lautet deshalb: Seine Personalien waren nicht zweifelsfrei feststellbar, deswegen hat er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Das ist strafbar.

So sei der Mann auf eine Linksabbiegerspur auf der Zaschendorfer Straße gefahren. Nach Aussagen des Beifahrers hätte der Angeklagte die Geschädigte nur ein wenig angestupst. Warum, konnte er nicht erklären. Der Angeklagte ist jedenfalls ein ehemaliger Fernstreckenfahrer, der etwa 40 Stunden im Monat seit seiner Rente für das Autohaus tätig geworden ist. Er sagt selbst, "um nicht einzurosten".

Viel Aufregung, knappe Informationen

Der Angeklagte lässt sich zwar darauf ein, dass er hinten aufgefahren ist. Denn nach dem Unfall sind er und die Geschädigte auf einen Parkplatz gefahren, um den Verkehr nicht unnötig zu blockieren. Daraufhin sei die Frau sofort auf ihn losgegangen und hätte ihn belegt. "Was fiele mir ein, hinten draufzufahren", gibt er sie wieder. "Sie wäre schon seit 3.30 Uhr auf den Beinen." Daraufhin wollte er sie beruhigen, da sie sehr aufgebracht gewesen wäre. "Gute Frau, das wollte ich nicht." Sie soll wiederum geantwortet haben: "Ihr mit eurem Stern dürft euch wohl alles erlauben."

Daraufhin soll er ihr einen Zettel gegeben haben, auf dem sein Nachname und die Adresse des Arbeitgebers draufstand. Angeblich wisse die Polizei davon. "Ich dachte eigentlich, das hätte sich damit erledigt. Sonst wäre ich nicht weitergefahren." Dann hätte die Polizei sich bei ihm gemeldet und ihn auf die strafbare Fahrerflucht hingewiesen. Denn die Informationen hätten nicht ausgereicht. Die Polizei hat ihn wenig später angehalten und einen Alkohol-Atem-Test durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von null.

Kurioserweise hat die Geschädigte keinen Zettel in der polizeilichen Vernehmung erwähnt, sondern nur die Täter. Unklar ist auch, ob die Polizei diesen zu Gesicht bekommen hat oder nicht, das kommentiert so auch der Verteidiger des Angeklagten. Die Frau habe hingegen nur gesagt, der Angeklagte hätte auf das Nummernschild gezeigt, wo der Firmenname steht und seinen Nachnamen genannt.

Kaum Schaden, kleine Strafe

Jedenfalls ist kein Schaden am Auto der Geschädigten zu sehen, zumindest deuten darauf Fotos des 76-jährigen Zeugen, der beim Angeklagten als Beifahrer dabei war. Trotzdem stellt ein Gutachter etwa 900 Euro an Schaden fest. So sei die Stoßstange etwas eingedrückt gewesen, wiederum farbig markiert auf den Gutachterfotos zu sehen.

Der Beifahrer war es im Übrigen auch nach eigenen Aussagen, der der Frau den Zettel gegeben hat. Sie ist allerdings wegen Urlaub nicht zum Gerichtstermin erschienen, sodass der Tathergang etwas im Unklaren bleibt. Für das Verfahren ist das jedoch zweitrangig, auch wenn eine Verletzung der Halswirbelsäule im Raum stehe. "Das müssen wir erst mal so hinnehmen", sagt der Richter. Er tendiert zur Einstellung des Verfahrens. "Ich verstehe, dass ich schuld bin. Wenn wir uns so einigen, machen wir einen Deckel darauf", antwortet der Angeklagte. Mit Zustimmung der Staatsanwältin stellt der Richter das Verfahren unter einer Auflage ein. Der Angeklagte muss bis zum 30. September 250 Euro an den Kreisfeuerwehrverband Meißen e. V. bezahlen.