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Vor Gericht in Meißen: Schocktherapie für den Langfinger

Der Angeklagte aus Aserbaidschan nimmt die deutsche Justiz nicht ernst. Jetzt bekommt er ein Urteil, mit dem er nicht gerechnet hatte.

Von Jürgen Müller
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Das Gefängnis in Zeithain könnte bald für einen Ladendieb für mehrere Monate das Domizil sein. Er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Gefängnis in Zeithain könnte bald für einen Ladendieb für mehrere Monate das Domizil sein. Er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt. © Archivfoto: Lutz Weidler

Meißen. Schon als die Staatsanwältin ihr Plädoyer hält, schaut der 50-jährige Angeklagte ungläubig, als die Richterin das Urteil verkündet, verfällt er in eine regelrechte Schockstarre. Der Mann wird zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilt. Ohne Bewährung. Und das für Ladendiebstähle. Dennoch: Diese Strafe hat sich der geduldete Asylbewerber verdient, er hat quasi förmlich darum gebettelt.

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