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Vor Gericht in Meißen: Vogtländer fuhr wiederholt ohne Fahrerlaubnis

Ein 69-Jähriger habe angeblich sein Leben gewandelt und möchte bald wieder legal Auto fahren.

Von Martin Skurt
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Ein Mann fuhr zu schnell, aber ohne Fahrerlaubnis. Nicht das erste Mal.
Ein Mann fuhr zu schnell, aber ohne Fahrerlaubnis. Nicht das erste Mal. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Meißen. Der Angeklagte ist vor sächsischen Gerichten kein Unbekannter. Seit 1995 ist er strafrechtlich in Erscheinung getreten. Neben Computerbetrug fiel er auch wegen Diebstahls, Totschlags und mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf. Nun steht der 69-Jährige in Meißen erneut vor Gericht. Wieder mal war er unerlaubt mit dem Auto unterwegs. Laut Anklage fuhr der Vogtländer an einem Abend im Oktober 2021 mit einem Mercedes auf der A4 in Richtung Eisenach. Bei Klipphausen wurde er von Beamten gestoppt. Dieser Lebensabschnitt sei abgeschlossen, beteuert der Verteidiger. "Mein Mandant räumt die Vorwürfe vollumfänglich ein."

Das sei schon mal schön, erwidert die Richterin. "Haben Sie noch ein Auto?", fragt sie den Angeklagten. Der verneint. "Ihre Frau könnte fahren." Schon meldet sich der Verteidiger. Der Angeklagte sei seit dem Vorfall nur noch mit dem Fahrrad unterwegs. "Deshalb sieht er so gestählt aus." Ob das wirklich am Radfahren liegt oder an der früheren Karriere des Angeklagten als Leichtathletiktrainer, sei dahingestellt. Auf jeden Fall wirkt der 69-Jährige mit seinem nach hinten gegelten Kurzhaarschnitt, dem glattrasierten Gesicht und dem schwarzen Polohemd gepflegt.

"Ich dachte schon, Sie hätten uns vergessen"

Bis April 2022 durfte der Mann jedenfalls keinen neuen Führerschein beantragen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er acht oder mehr Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem, also umgangssprachlich in Flensburg. Bei einer zügigen Verhandlung hätte der Angeklagte seinen Führerschein möglicherweise schneller zurückbekommen. Darauf weist auch der Verteidiger hin. Lächelnd sagt er in seinem Plädoyer: "Ich dachte schon, Sie hätten uns vergessen." Er wolle, dass sein Mandant wieder legal Auto fahren darf. "Mein Mandant hätte seine Fahrerlaubnis längst wieder haben können." Es mache aber keinen Sinn, sie zu beantragen, wenn er noch "den Prozess im Nacken" habe.

Die Staatsanwältin findet das Verhalten des Angeklagten wenig amüsant, was sie durch ihren strengen Vortrag untermauert. Während sie den Strafrahmen absteckt, atmet der Angeklagte laut durch. Er sei zwei Monate vor der Tat schon einmal bestraft worden, was sie deutlich negativ bewertet. Sie stellt jedoch fest, dass die Tat schon einige Zeit zurückliege, der Angeklagte in der Zwischenzeit auf das Fahrrad umgestiegen und nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Auch sei sein Vorstrafenregister zu lang, um ihn nur milde zu bestrafen. Dennoch: Die lange Zeit rechtfertigt eine Geldstrafe, "allerdings nicht im unteren Bereich". Sie beantragt 120 Tagessätze zu 30 Euro und eine Sperrfrist von 18 Monaten, nach der er wieder einen Führerschein beantragen kann.

"Es war Ihnen völlig klar, dass Sie das nicht dürfen"

Der Verteidiger ist logischerweise anderer Meinung. Für ihn ist das Strafmaß zu hoch. "Ich finde, man sollte mit 80 Tagessätzen reagieren." Auch die Sperrfrist sei viel zu lang. "Ich sehe keinen Sinn darin, immer wieder etwas draufzupacken." Sein Mandant habe doch bewiesen, dass er wolle und sei konsequent Fahrrad gefahren. "18 Monate, da können wir ihm den Führerschein gleich für immer wegnehmen", mahnt er. Er plädiert für eine kurze Sperrfrist.

Die Richterin verurteilt den Vogtländer schließlich zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen. "Die kann und muss man verhängen", erklärt sie. Der Angeklagte ist viermal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt und bestraft worden – und das über einen langen Zeitraum von fast 20 Jahren. "Es war Ihnen völlig klar, dass Sie das nicht dürfen. Deshalb ist die Strafe angemessen." Zusätzlich verhängt sie eine Sperrfrist von acht Monaten, die nahtlos an die vorherige anschließt. Damit kann der Verurteilte seinen Führerschein demnächst erneut beantragen. Verteidiger und Anwalt freuen sich.