Meißen. Eine schnelle Lösung für das historische Gebäude auf dem Meißner Burgberg wird es nicht geben. Denn der Freistaat scheidet als Kaufinteressent für das Kornhaus aus. "Die Voraussetzungen für einen freihändigen Erwerb nach Paragraf 63 der Sächsischen Haushaltsordnung sind nicht gegeben, da das Gebäude zur Erfüllung staatlicher Aufgaben derzeit nicht benötigt wird", steht etwas hölzern in dem Petitionsbericht, der am Donnerstag vom Sächsischen Landtag beschlossen wurde.
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