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Millionen-Strafe für alte Kläranlagen in Sachsen

Seit 2016 müssen die alten Gruben modernisiert werden, sonst drohen hohe Strafen. In Sachsen wurden deshalb schon Gefängnisstrafen angeordnet.

Von Gunnar Saft
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Veraltete Kleinkläranlagen müssen ins Sachsen erneuert werden. Wer der Umrüstungspflicht nicht nachkommt, dem drohen Buß- und Zwangsgelder.
Veraltete Kleinkläranlagen müssen ins Sachsen erneuert werden. Wer der Umrüstungspflicht nicht nachkommt, dem drohen Buß- und Zwangsgelder. © Dirk Zschiedrich (Symbolfoto)

Dresden. In Sachsen gibt es weiterhin zahlreiche Verstöße gegen die seit dem 1. Januar 2016 gültige Modernisierungspflicht für veraltete Kleinkläranlagen. Das geht aus der Antwort von Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) auf eine entsprechende Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor.

Von 2016 bis zum Stichtag 20. März 2020 wurden im Freistaat 2.762 Verfahren oder ähnliche Maßnahmen gegen Bürger eingeleitet, die der Umrüstungspflicht bisher noch nicht nachgekommen sind. Im gleichen Zeitraum wurden 1.849 Verstöße gegen die Kleinkläranlagenverordnung mit Buß- und Zwangsgeldern belegt, teilte der Minister mit. 

Die Gesamtsumme der dabei eingeforderten Ordnungsgelder liegt mittlerweile bei 970.294 Euro. Bei 501 durchgeführten Verfahren waren Zwangsmaßnahmen wie das Androhen und das Vollziehen von Vollstreckungen notwendig. In zwölf Fällen wurde Erzwingungshaft gegen säumige Bürger angeordnet.

Auch Wolfram Günther selbst hat jahrelang auf seinem Privatgrundstück gegen die vorgeschriebene Modernisierungspflicht verstoßen. Im Februar dieses Jahres wurde bekannt, dass Sachsens 2019 ins Amt gekommener Umweltminister seit 2016 eine vorschriftswidrige Kleinkläranlage nutzt. Der Politiker kündigte daraufhin an, diese noch im laufenden Jahr auf den gesetzlich vorgeschriebenen Stand der Technik bringen zu lassen. Zuvor hatte ihn die untere Wasserschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen bereits Anfang 2017 mit dem Erlass einer kostenpflichtigen Anordnung gedroht, sollte er die Anlage nicht sanieren. Buß- oder Zwangsgelder wurden gegen Günther jedoch nicht erhoben.