Moritzburg/Radeburg. Es war ein Ergebnis, das sich Mitte Juni nach einem Ortstermin der Richterin mit der Gemeinde und dem jetzigen Eigentümer des einstigen Gasthofs Buchholz bereits angekündigt hatte. In dessen Ergebnis war entschieden worden, dass der Weg vorerst so lange wieder geöffnet werden muss, bis es eine Entscheidung im Hauptverfahren gibt. Der Grundstückseigentümer öffnete daraufhin das zuvor angebrachte Tor und entfernte auch die Verbotsschilder, die bei Androhung juristischer Schritte ein Betreten des Areals verboten hatten. Die Gemeinde ihrerseits entfernte die Umleitungsschilder für den Wanderweg.
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