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Was gibt Radeburg künftig für die Friedhöfe?

Die Kommunen sollen sich angemessen an den Kosten der kirchlichen Friedhöfe beteiligen. Die Stadt möchte gern eine verbindliche Regelung schaffen.

Von Sven Görner
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Die sanierte Trauerhalle auf dem Berbisdorfer Friedhof. Dieser ist einer von sechs auf dem Gebiet der Stadt Radeburg. Träger der Friedhöfe sind drei verschiedene Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinden.
Die sanierte Trauerhalle auf dem Berbisdorfer Friedhof. Dieser ist einer von sechs auf dem Gebiet der Stadt Radeburg. Träger der Friedhöfe sind drei verschiedene Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinden. © Norbert Millauer

Radeburg. In Dörfern und kleinen Städten befinden sich die Friedhöfe in der Regel in Trägerschaft der örtlichen Kirchgemeinden. Das ist traditionell so gewachsen. Kommunale Begräbnisstätten, wie etwa den Dresdner Heidefriedhof, gibt es meist nur in Großstädten. Im Freistaat sollen sich die Kommunen daher auf Grundlage des Sächsischen Bestattungsgesetzes angemessen an den Kosten für die Unterhaltung der Friedhöfe beteiligen.

Eine Vorgabe, auf welcher Grundlage das geschehen soll, und was angemessen heißt, gibt es indes nicht. „Das ist eine Situation, die mir so nicht gefällt“, sagt Radeburgs Bürgermeisterin Michaela Ritter (parteilos). Bisher wurden Zuschüsse beantragt, meist von der Radeburger Kirchgemeinde, und eine Summe X im städtischen Haushalt eingeplant. „Das ist eine Verfahrensweise, die für beide Seiten nicht planbar ist“, ergänzt die Rathauschefin.

Hinzu kommt, dass es nicht nur die beiden Radeburger Friedhöfe gibt, sondern auch noch weitere in Großdittmannsdorf, Bärnsdorf, Berbisdorf und Bärwalde. deren Träger die Kirchgemeinden Medingen-Großdittmannsdorf beziehungsweise das Kirchspiel Bärnsdorf-Naunhof sind. „Mein Ziel ist es daher, eine Vereinbarung abzuschließen, mit der allen drei Kirchgemeinden ein jährlicher Zuschuss auf einer einheitlichen Grundlage gewährt wird“, so Michaela Ritter.

Anzahl der Gräber oder Fläche?

Vor einem Jahr war im Verwaltungsausschuss der Stadt ein entsprechender Vertragsentwurf der Stadtverwaltung beraten worden. Als Grundlage für die Berechnung der Zahlungen sollte die Anzahl der Grablager dienen. Die Stadträte beauftragten die Verwaltung, bei den Kirchgemeinden die Höhe der Betriebskosten zu ermitteln, um zu sehen, wie hoch der Zuschussbedarf ist. Denn für die Nutzung der Grabstellenbekommen die Kirchgemeinden ja auch Gebühren.

Eine Zuarbeit sei trotz mehrfacher Erinnerung allerdings nicht erfolgt, woraufhin die Bürgermeisterin letztlich Kontakt zum Regionalkirchenamt aufnahm. Zum einen, um dort die Betriebskosten für die Friedhöfe abzufragen, zum anderen wurde der Vertragsentwurf der Stadt zur Prüfung übergeben. Die Bearbeitung der Anfrage durch das Kirchenamt habe dann weitere Monate in Anspruch genommen.

Im Anschluss hat sich nun der Verwaltungsausschuss des Radeburger Stadtrats erneut mit der Angelegenheit beschäftigt. Wie die Bürgermeisterin sagt, würde das Kirchenamt die Unterstützung lieber an der Fläche der Friedhöfe festmachen als an der Anzahl der Grablager. Vermutlich auch vor dem Hintergrund, dass alternative Bestattungsmöglichkeiten immer stärker genutzt werden. Darüber hinaus sei aus Sicht der Kirchenbehörde eine Unterstützung in Form von Sachleistungen denkbar.

Von Zuschüssen auf Grundlage der Friedhofsfläche hält man in Radeburg allerdings nichts. „Das ist nicht zielführend“, so die Bürgermeisterin. „Wir versuchen, eine schlüssige Lösung zu finden.“ Zum einen wären damit kleine Friedhöfe - wie der in Bärwalde - im Nachteil. Zum anderen habe die Stadt das Stadtentwicklungskonzept geändert und in dieses die Grünanlagen mit hineingenommen. Inklusive der beiden Radeburger Friedhöfe. Dadurch sei jetzt beispielsweise eine Förderung für die Mauersanierung möglich.

Maximal 5.000 Euro im Jahr

Der Verwaltungsausschuss hat nach der erneuten Beratung der Thematik die Bürgermeisterin zu weiteren Verhandlungen ermächtigt, und dafür folgende Eckpunkte beschlossen: Da bis zum Beschluss des Radeburger Doppelhaushaltes 2021/22 keine Aussagen der Kirchgemeinden beziehungsweise des Regionalkirchenamtes vorlagen, waren von der Stadtverwaltung wie in den Vorjahren erneut jeweils 5.000 Euro als Basis für die abzuschließenden Verträge mit den Kirchgemeinden eingestellt worden. Der jährliche Zuschuss wird laut Beschluss auf diesen Betrag begrenzt.

Die Vereinbarung über die Beteiligung der Stadt an den Unterhaltungskosten der Friedhöfe soll mit der jeweils zuständigen Kirchgemeinde abgeschlossen werden. Als Bemessungsgrundlage für die Bezuschussung wird die Anzahl der Grablager herangezogen. Auch der Idee des Kirchenamtes nach einer zusätzlichen Regelung für die Bereitstellung von Sachleistungen wie Container oder Winterdienst stimmten die Stadträte nicht zu. Die Laufzeit der Verträge soll zudem auf zwei Jahre befristet sein. Damit ist nun wieder die Kirche am Zug.

Letzter Auslöser dafür, dass Radeburg als eine von wenigen Kommunen in Sachsen den Versuch gestartet hat, die Unterstützung für die Friedhöfe auf eine vertragliche Grundlage zu stellen, war laut Michaela Ritter die Sanierung der kleinen Trauerhalle auf dem Berbisdorfer Friedhof gewesen. Dafür hatte die Bärnsdorfer Pfarrerin Mitte 2019 überraschend einen Zuschuss beantragt. Den die Stadt letztlich auch in Höhe von jeweils 5.000 Euro für 2019 und 2020 gewährte.