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Fünf Hürden auf dem Weg zum sächsischen Reparaturbonus

Seit Anfang November gibt das Land bis zu 200 Euro Zuschuss für die Instandsetzung kaputter Haushaltsgeräte. Was ist dafür zu tun? Ein Selbstversuch.

Von Andreas Rentsch
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Der Wäschetrockner von Redakteur Andreas Rentsch ist seit Monaten defekt. Eine Reparatur könnte er sich vom Land Sachsen bezuschussen lassen.
Der Wäschetrockner von Redakteur Andreas Rentsch ist seit Monaten defekt. Eine Reparatur könnte er sich vom Land Sachsen bezuschussen lassen. © Jürgen Lösel

Er ist um die 20 Jahre alt und war gelegentlich die Rettung im Kampf einer fünfköpfigen Familie gegen Wäscheberge. Unser Trockner lief immer dann, wenn für größere Textilien auf dem Dachboden kein Platz mehr und es draußen im Garten zu nass war. Doch seit einigen Monaten funktioniert der Privileg CD 77 Electronic nicht mehr. Da kommt der vom Land Sachsen eingeführte Reparaturbonus gerade recht: Mit bis zu 200 Euro Fördergeld sollen Privathaushalte im Freistaat dazu animiert werden, ihre alten Geräte reparieren zu lassen. Doch klappt das?

Hürde 1: Berechtigung zum Antrag

Es fängt schon mal gut an: Ich erfülle alle Bedingungen, die die Sächsische Aufbaubank SAB in einer Checkliste aufführt. Denn ich habe meinen Hauptwohnsitz in Sachsen und bin älter als 18 Jahre. Außerdem stehen Wäschetrockner auf der Liste förderfähiger Geräte, und ich habe keinen Reparaturauftrag vor dem 3. November ausgelöst.

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