Löbau
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Villenbesitzer gesucht

Die Stadt verkauft das ehemalige Rathaus in Neugersdorf an den Meistbietenden. Interessenten müssen aber ein schlüssiges Konzept vorlegen.

Von Romy Altmann-Kuehr
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Die ehemalige Rathausvilla in Neugersdorf steht samt Grundstück zum Verkauf.
Die ehemalige Rathausvilla in Neugersdorf steht samt Grundstück zum Verkauf. © Archivfoto: Matthias Weber

Eines der beiden ehemaligen Neugersdorfer Rathäuser hat schon einen neuen Besitzer gefunden. Rudolf Christoph verwandelte das Haus in die "Villa Ruja", hier gibt es jetzt eine Ergotherapie-Praxis und Yoga-Angebote. Nun soll auch das zweite Gebäude in Neugersdorf, das viele Jahrzehnte als Rathaus diente, eine neue Nutzung bekommen. Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf sucht einen Käufer für das historische Haus und hat es ausgeschrieben. Beide denkmalgeschützte Villen liegen nebeneinander an der Hauptstraße. 

Seit dem Zusammenschluss von Ebersbach und Neugersdorf zum Jahresanfang 2011 ist die Stadtverwaltung der neuen Stadt im Ortsteil Ebersbach ansässig. Die Verwaltungsmitarbeiter zogen aus den Gebäuden in Neugersdorf aus. 

Leer gestanden hat die Villa mit der Hausnummer 41 an der Hauptstraße seit dem Umzug der Stadtverwaltung nach Ebersbach aber nicht. Der Polizeiposten hat hier sein Büro, eine Versicherung hat Räume angemietet. Die Stadtverwaltung selbst nutzte zuletzt noch das Trauzimmer im ehemaligen Rathaus. Weil es aber nur wenig Nachfrage von Brautpaaren gab, sich im ehemaligen Rathaus trauen zu lassen, wurde das eingestellt. Im Sommer 2017 fanden hier die letzten Eheschließungen statt.

Laut Gutachten hat das Gebäude samt Grundstück einen Verkehrswert von 136.000 Euro. Die Stadt verkauft an den Meistbietenden - sofern er ein schlüssiges Konzept vorlegen kann, wie er die Villa mit dem über 4.000 Quadratmeter großen Gelände künftig nutzen will. Bereits bis zum 30. April sind die Unterlagen bei der Stadt einzureichen

Der Gedenkstein auf dem Rathaus-Grundstück soll im Besitz der Stadt verbleiben. Die entsprechende Fläche soll aus dem Areal herausgemessen werden, informiert die Stadt. Versetzt werden kann das Mahnmal nicht. 

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