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Deponiebetreiber verklagt Mitglied der Bürgerinitiative

Darf gesagt werden, dass die Deponie im Biehainer Forst erneut gerutscht ist? Darüber entscheidet jetzt das Landgericht Görlitz.

Von Steffen Gerhardt
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Die stillgelegte Deponie zwischen Kaltwasser und Biehain.
Die stillgelegte Deponie zwischen Kaltwasser und Biehain. ©  SZ/Archiv

Ist die Deponie im Biehainer Forst nach Starkregen im Jahr 2017 ein zweites Mal gerutscht? Das beschäftigt die Bürgerinitiative (BI) "Kein Giftmüll in Neißeaue" bereits seit Februar dieses Jahres. Diese Frage stellte die BI nicht nur den zuständigen Behörden, sondern ging damit auch in die Öffentlichkeit. Neun Monate später sitzt nun eine Vertreterin der Bürgerinitiative dem Richter im Landgericht Görlitz gegenüber.

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