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Gericht verurteilt Pfarrer zur Geldstrafe

Auf dem Weg zum Gottesdienst übersieht ein Pfarrer in See einen Rollstuhlfahrer und fährt ihn um. Nun befasst der Richter sich mit dem Unfall.

Von Steffen Gerhardt
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Ein Rollstuhlfahrer wurde in See in einen Unfall verwickelt in dessen Folge er starb.
Ein Rollstuhlfahrer wurde in See in einen Unfall verwickelt in dessen Folge er starb. © Frank Rumpenhorst/dpa

Wegen fahrlässiger Tötung musste sich am Montag ein Pfarrer im Ruhestand vor dem Amtsgericht in Weißwasser verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am Totensonntag 2019 mit seinem Auto einen Rollstuhlfahrer angefahren zu haben. Der Mann mit Handicap starb an seinen Verletzungen. Ereignet hatte sich der Unfall im Nieskyer Ortsteil See, nur wenige Hundert Meter von der Kirche entfernt.

Die Novembersonne stand an diesem Tag tief, als der Pfarrer zu einem Gottesdienst fahren wollte. Von der Sonne geblendet übersah er einen Rollstuhlfahrer am Straßenrand. Der Mann war mit seiner Betreuerin unterwegs. Der Senior stürzte aus seinem Rollstuhl und schlug mit dem Gesicht auf der Straße auf, seine Betreuerin wurde zur Seite geschoben. Die beiden wollten wie der Pfarrer zum Gottesdienst. Doch für den Rollstuhlfahrer endete die Fahrt im Krankenhaus, wo er wenige Tage später an seinen Verletzungen, die eine Lungenembolie auslösten, verstarb.

Beide kannten sich seit 30 Jahren

Jetzt stand der 86-jährige Pfarrer in Weißwasser vor Gericht. Vertreten hat ihn sein Sohn, der selbst Rechtsanwalt ist. Als sein Verteidiger führte er die tiefstehende Sonne an und dass beide Personen sich im Schatten einer Hauswand befanden und zudem noch dunkel gekleidet waren. Er plädierte auf Freispruch anhand einer Verkettung unglücklicher Umstände. Der Angeklagte sagte, er habe den Verunfallten mehr als 30 Jahre gekannt und sei zu ihm ins Krankenhaus gefahren und habe ihn auch in der Tagespflege besucht. Umso bedauerlicher ist für den Pfarrer der Unfall und er entschuldigte sich dafür vor Gericht.

Die Verhandlungen führte der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Weißwasser, Christoph Pietryka. Gegenüber SZ sagte er, dass zu diesem Prozess zwei Gutachter beauftragt worden sind, die näheren Umstände zu analysieren. So kamen ein Unfallanalytiker und ein Mediziner am Montag zu Wort, sowie drei Zeugen des Geschehens. Der Unfallgutachter kam zu dem Schluss, dass die innen verschmutzte Frontscheibe die Wirkung der tiefstehenden Sonne noch verstärkt hatte. Demzufolge hätte der Fahrer die Scheibe erst säubern müssen, bevor er losfährt. Das sei aber nicht geschehen.

Zur Geldstrafe verurteilt

Zur Urteilsfindung schlug der Richter vor, das Verfahren gegen Zahlung von 7.500 Euro an die Tafel Weißwasser einzustellen. Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung des Pfarrers mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro. Also 60 Tagessätze zu jeweils 70 Euro. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von nur 45 Tagessätzen zu 70 Euro, also 3.150 Euro. Ein Fahrverbot wurde dem Pfarrer nicht ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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