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Sorgt die Impfpflicht für Pflegenotstand im Kreis?

Mitte März soll das Personal seine Immunität nachweisen. Dann dürften viele Praxen und Heime zwischen Görlitz und Niesky ein Problem haben.

Von Frank-Uwe Michel
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Kann die Gesundheitsversorgung im Landkreis nach dem Inkrafttreten der Impfpflicht für medizinisches und Pflegepersonal am 15. März noch aufrechterhalten werden? Die Einrichtungen äußern Bedenken.
Kann die Gesundheitsversorgung im Landkreis nach dem Inkrafttreten der Impfpflicht für medizinisches und Pflegepersonal am 15. März noch aufrechterhalten werden? Die Einrichtungen äußern Bedenken. © Archiv

Spätestens seit dem 10. Dezember rumort es in den Krankenhäusern. Auch in Seniorenheimen, Tageskliniken und Reha-Zentren. Selbst Arzt- und Zahnarztpraxen sowie ambulante Pflegedienste sind von dem betroffen, was Bundestag und Bundesrat an diesem Tag beschlossen haben. Konkret geht es um die "einrichtungsbezogene Impfpflicht", die in der Gesundheits- und Pflegebranche für kontroverse Diskussionen sorgt. Die Frage ist: Wenn nach dem Stichtag 15. März alle Ungeimpften nicht mehr ihren Job verrichten dürfen - sind dann überhaupt noch genügend Kräfte da, um die Menschen weiter zu betreuen? Die SZ hat in Kliniken und großen Pflegeeinrichtungen im Norden des Landkreises Görlitz nachgefragt.

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