Der Stichtag 15. März ist vorbei und bisher nichts Dramatisches passiert. Kann es auch nicht, denn die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht Fristen vor. Zwei Wochen haben die Einrichtungen Zeit, Mitarbeiter mit fehlendem Impfnachweis zu melden. Erst danach startet die Anhörung der Betroffenen. Nach spätestens vier Wochen müssen sie die erforderlichen Nachweise vorlegen. Geschieht das nicht, drohen Sanktionen - vom Bußgeld bis hin zum Betretungs- und Tätigkeitsverbot. Ob dies ausgesprochen wird, ist eine individuelle Entscheidung. Denn die Versorgung aufrechtzuhalten, steht über allem. Die SZ zeigt die aktuelle Lage an vier Beispielen.
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