SZ + Niesky
Merken

St. Martin muss Teilhabe von Behinderten verändern

Das schreibt ein Bundesgesetz vor. Wie das jedoch geschehen soll, darüber gibt es noch große Unklarheiten.

Von Frank-Uwe Michel
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Robert Dünnbier und Mandy Köhler sind die Vorstände der Diakonie St. Martin in Rothenburg.
Robert Dünnbier und Mandy Köhler sind die Vorstände der Diakonie St. Martin in Rothenburg. © André Schulze

Das im Dezember 2016 in Kraft getretene und in vier Stufen bis 2023 umzusetzende Bundesteilhabegesetz stellt auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Görlitz vor große Herausforderungen. Das bestätigt der Vorstand der Diakonie St. Martin in Rothenburg, Robert Dünnbier. Das Gesetz soll regeln, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmter leben können.

Dünnbier kritisiert, dass es in Sachsen noch keine Regularien gibt, wie mit der Umsetzung des Gesetzes zu verfahren ist. "Zuerst müsste es doch Gespräche mit den betroffenen Menschen geben, um ihre Bedarfe zu ermitteln und dann Ziele zu formulieren." Aber dieser Weg sei bisher noch nicht beschritten worden.

Wohnheime nicht ohne Weiteres umzubauen

Welche Schwierigkeiten sich aus dem Gesetz für die Träger ergeben könnten, erläutert der Vorstand an einem Beispiel. "Die Unterbringung der Menschen mit Behinderung soll nicht mehr in Wohnheimen, sondern in besonderen Wohnformen geschehen." Was dies bedeute, wisse man jedoch noch nicht. Allerdings: Bestehende Gebäude könnten gar nicht ohne Weiteres umgebaut werden. Denn frühere Sanierungen seien in der Regel mit Fördermitteln erfolgt. "Die müssten wir dann zurückzahlen."

  • Hier können Sie sich für unseren kostenlosen Görlitz-Niesky-Newsletter anmelden.

Im Bereich Verpflegung wird das Teilhabegesetz schon praktiziert. Behinderte können entscheiden, woher sie ihr Essen beziehen. Dies muss also nicht mehr in jedem Fall von den Küchenbetrieben Martinshof geliefert werden.