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Nur einer muss ins Gefängnis

Die Berufungsverfahren gegen zwölf Reichsbürger sind beendet. Sie hatten in Bärwalde einen Gerichtsvollzieher festgehalten.

Von Jürgen Müller
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© Patrick See

Meißen/Dresden. Die Strafverfahren gegen Mitglieder und Sympathisanten des illegalen Deutschen Polizeihilfswerkes (DPHW), die am 23. November 2012 in Bärwalde einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen versucht hatten festzunehmen, sind beendet. Am Montag fand am Landgericht Dresden das letzte Berufungsverfahren statt.

13 von 14 Angeklagten wurden für die Taten vom Amtsgericht Meißen zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Alle gingen in Berufung. Am Landgericht Dresden wurden die Urteile mit einer Ausnahme abgeändert und Haftstrafen ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die Taten nun schon mehr als sechseinhalb Jahre zurückliegen und die psychische Erkrankung des Gerichtsvollziehers nicht auf die Tat zurückzuführen ist. Er befand sich schon vorher mehrmals in psychiatrischer Behandlung.

Einer jedoch muss ins Gefängnis. Ullrich Sch., der im Dezember 2015 am Amtsgericht Meißen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde, erschien am Montag nicht zu seiner Berufungsverhandlung. Die Ladung zum Termin hatte er an das Gericht zurückgeschickt. Das Gericht hat die Berufung verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Sch. könnte jetzt nur noch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dann müsste er aber plausibel nachweisen, dass er unverschuldet zu dem Termin nicht erschien. Von den anderen zwölf Urteilen aus den Berufungsverhandlungen sind elf rechtskräftig. Einer der Verurteilten hat Revision vor dem Oberlandesgericht eingelegt.