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Illegale Plakate: Obi droht Bußgeld

Am Montag hat der Konzern eine neue Filiale in Seidnitz eröffnet. Dafür sind die Straßen mit Plakaten zugepflastert worden - ohne Antrag, ohne Genehmigung.

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© Tobias Wolf

Von Tobias Wolf

Wer derzeit durch den Dresdner Osten und Süden fährt, könnte auf die Idee kommen, es ist immer noch Wahlkampf. Denn auf vielen Hauptstraßen prangen seit letzter Woche an fast jedem Laternenmast und an Bäumen orange Plakate mit der Aufschrift „Große Neueröffnung in Dresden“. Es ist Werbung für die neue Filiale des Baumarktkonzerns Obi, die am Montag an der Bodenbacher Straße eröffnet hat. Bis Februar war in dem Gebäude ein Markt der Max-Bahr-Kette untergebracht, die infolge der Pleite des Praktiker-Konzerns ebenfalls in die Insolvenz rutschte.

Nach dem Ärger um chancenlose Ex-Bahr-Mitarbeiter, die keinen Job in dem neuen Baumarkt bekommen, droht Obi neues Ungemach. Denn der Konzern fährt seine große Werbe-Offensive mit Hunderten Plakaten, um den neuen alten Standort bekannt zu machen. Allerdings ohne Zustimmung der Stadt, wie das Büro von Baubürgermeister Jörn Marx (CDU) mitteilt. Egal, ob in Striesen, Blasewitz, Gruna, Seidnitz oder Strehlen: Überall stechen die Plakate Autofahrern und Fußgängern ins Auge. Sogar in Loschwitz und auf dem Weißen Hirsch ist das Unternehmen im öffentlichen Verkehrsraum präsent. Die Plakatwerbung sei beim zuständigen Straßen- und Tiefbauamt weder beantragt noch genehmigt worden. Dies sei eine nicht genehmigte Sondernutzung, die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfülle. Das könne geahndet werden, so das Bürgermeisterbüro weiter. Ein entsprechendes Verfahren werde derzeit vorbereitet.

Obi-Sprecherin Elena Ottaviano war für die Sächsische Zeitung trotz mehrfacher Nachfrage für eine Stellungnahme zur massenhaften Werbung ohne Erlaubnis der Stadt nicht zu erreichen. Allerdings hat der Baumarktkonzern ebenso massenhaft an Zäunen und Mauern privater Grundstücke plakatiert.

Betroffen ist unter anderem die Wohnungsgenossenschaft Aufbau (WGA) mit ihren Flächen rund um den Großen Garten. Teils bis zu drei Banner nebeneinander weisen an den Zäunen auf die Neueröffnung hin. Aus Sicht der WGA sei dies kein Problem, erklärt Vorstand Hans-Peter Klengel. So würde die Genossenschaft auch Zirkus-Plakate dulden. Nur Werbung politischer Parteien sei aus Gründen der Neutralität nicht erwünscht, sagt Klengel. Zudem gebe es eine Vereinbarung mit Obi, dass die Genossenschafter dort günstiger einkaufen können. Durch die Plakate sei ja kein Schaden entstanden.

Obi kann also bei der WGA mit Nachsicht rechnen. Dafür kann es im Rathaus für den Baumarktkonzern jetzt richtig teuer werden. Es komme selten vor, dass ein Unternehmen in einer solchen Größenordnung nicht genehmigt plakatiert, sagt Straßenbauamtschef Reinhard Koettnitz. Das sei eher bei Wahlwerbung üblich. Bis gestern hat die Stadt etwa 60 widerrechtlich angebrachte Obi-Plakate aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt und sichergestellt. Bei Parteienwerbung verlange das Rathaus fünf Euro Aufwandsentschädigung je Plakat, das die städtischen Mitarbeiter entfernen müssen. Hänge es besonders hoch, werden sogar bis zu 20 Euro fällig. In einem ersten Schritt kommen also mindestens 300 Euro Kosten auf die Baumarktkette zu, sollten die gleichen Regeln wie bei den Parteien gelten.

In den nächsten Tagen würden weitere Plakate entfernt, so Koettnitz weiter. Bei den großen Werbeaufstellern kann der Behörden-Chef die Kosten für den Abbau noch nicht beziffern. Dies hänge davon ab, ob Lastwagen für den Abtransport benötigt, Fahrspuren gesperrt oder mehrere Mitarbeiter dafür eingesetzt werden müssen. Angesichts Hunderter Plakate an Laternenmasten und einer erheblichen Anzahl von großen Werbeaufstellern könnten auf Obi Aufwandsgebühren in vierstelliger Höhe zukommen. Dazu kann das nicht genehmigte Plakatieren im öffentlichen Raum mit bis zu 500 Euro Bußgeld geahndet werden, teilt das Büro des Baubürgermeisters mit. Hätte sich Obi vor der Werbeaktion um eine Genehmigung bemüht, wären nur zwischen 25 und 500 Euro Gebühren fällig gewesen – je nach Menge und Größe der Plakate.