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Widersprüchliche Aussagen im Prozess gegen Petry

Im Meineid-Prozess gegen die ehemalige AfD Chefin Frauke Petry hat jener Mann ausgesagt, der mit seiner Wahlprüfungsbeschwerde den Stein ins Rollen gebracht hatte.

Von Karin Schlottmann
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Die Anklage wirft Frauke Petry vor, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschuss des Landtags  falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben.
Die Anklage wirft Frauke Petry vor, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. © Monika Skolimowska/dpa (Archiv)

Der frühere AfD-Kandidat Arvid Samtleben hat der Parteispitze vorgeworfen, wegen der umstrittenen Darlehensverträge vor der Landtagswahl 2014 unter Druck gesetzt worden zu sein. Ein Mitglied des Landesvorstands habe ihn nach der Kandidatenaufstellung auf einem Parteitag noch auf dem Heimweg aufgefordert, einen Darlehensvertrag zu unterzeichnen. Damit sollte Samtleben wie andere Bewerber einen Beitrag zur Wahlkampffinanzierung leisten. Das sagte Samtleben am Montag als Zeuge im Meineid-Prozess gegen die frühere AfD-Politikerin Frauke Petry. Er habe die Unterschrift verweigert, weil die Kandidaten nach ihrem Einzug in den Landtag das Darlehen in eine Spende umwandeln sollten. Das sei rechtlich zweifelhaft und habe einem Vorstandsbeschluss widersprochen, sagte Samtleben. Er habe zudem verlangt, einen Einblick in die Kassenbücher des AfD-Landesverbandes zu bekommen. Andere AfD-Kandidaten sagten dagegen vor dem Landgericht Dresden, sie hätten weder einen Darlehensvertrag unterschreiben müssen noch hätten sie entsprechende Zahlungen geleistet.

Petry wird in dem Prozess vorgeworfen, im Wahlprüfungsausschuss des Landtags unter Eid falsche Angaben über die Darlehensverträge gemacht zu haben. Samtleben hatte Beschwerde gegen die Landtagswahl eingereicht, nachdem der AfD-Vorstand ihn nachträglich von der Bewerberliste gestrichen hatte. Petrys Verteidiger Carsten Brunzel kritisierte am Montag erneut das Vorgehen des Landtags. Die Vereidigung sei nicht korrekt abgelaufen, eine Strafbarkeit sei deshalb ausgeschlossen. Der Prozess wird am Freitag mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.