Merken

Pflegegrad für schwer allergische Kinder

Kinder, die unter Asthma oder Neurodermitis leiden, können als pflegebedürftig eingestuft werden und können entsprechende Hilfen erhalten.

 1 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
©  pixabay.com/coltsfan (Symbolfoto)

Mönchengladbach. Kinder mit schweren Allergien brauchen besonders viel Aufmerksamkeit. Eltern können dabei eventuell Unterstützung bekommen, wenn sie für das Kind einen Pflegegrad beantragen. Darauf weist der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) hin.

Entscheidend für die Einstufung ist, wie viel Mehraufwand die Betreuung und Versorgung des Kindes im Vergleich zu einem gesunden Kind gleichen Alters verursacht: Müssen die Eltern ihm regelmäßig Medikamente geben oder häufiger mit ihm zum Arzt? Ist das Kind selbstständig mobil, kann es sich selbst versorgen und mit anderen kommunizieren?

Antrag bei der Krankenkasse stellen

Welche Krankheit das Kind genau hat, ist erst einmal nicht von Bedeutung. Gibt es mehrere Diagnosen, zum Beispiel die häufiger auftretende Kombination aus Asthma und ADHS, wird der Zusatzaufwand aber gemeinsam betrachtet.

Den Antrag auf Pflegegrad stellen Eltern bei der zuständigen Krankenkasse, die dann den Medizinischen Dienst (MDK) zur Beobachtung vorbeischickt. Pflegegeld erhalten Eltern erst, wenn das Kind mindestens Pflegegrad 2 von maximal 5 hat. Bei Pflegegrad 1 haben Eltern aber immerhin Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistung - zum Beispiel in Form einer Haushaltshilfe. (dpa/tmn)