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Grundsteuer: Jeder fünfte Eigentümer in SOE legt Widerspruch ein

Während die ersten Betroffenen in Sachsen schon geklagt haben, fehlen dem Pirnaer Finanzamt noch immer Erklärungen. Ab 2025 betrifft die Steuer auch Mieter.

Von Heike Sabel
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Erklärung, Bescheid, Einspruch: Ein Fünftel der Eigentümer im Landkreis SOE ist mit dem, was das Finanzamt festgelegt hat, nicht einverstanden.
Erklärung, Bescheid, Einspruch: Ein Fünftel der Eigentümer im Landkreis SOE ist mit dem, was das Finanzamt festgelegt hat, nicht einverstanden. © dpa

Die Grundsteuererklärungen haben viele Eigentümer viele Nerven gekostet. Erst gingen sie nur schleppend beim Finanzamt ein, weil es unter anderem mit dem Online-Portal Probleme gab, nun folgt die nächste Etappe. Bis Ende Oktober haben im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge rund 31.900 Betroffene Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid- bzw. den -messbescheid eingelegt. Damit wird etwa jeder fünfte Bescheid angefochten, teilt das Pirnaer Finanzamt mit. Sachsenweit ist es rund ein Viertel, also etwas mehr.

Die meisten im Pirnaer Finanzamt eingegangenen Einsprüche enthalten keine Begründung, sagt Finanzamtschef Stephan Flecken. Wer einen Grund nennt, bringt am häufigsten verfassungsrechtliche Bedenken zum Ausdruck.

Bund der Steuerzahler empfiehlt Klage

So unkonkret die Bedenken scheinen, es gibt dafür durchaus eine Grundlage. So zweifelte der Steuerrechtsexperte Gregor Kirchhof bereits Anfang des Jahres in einem Rechtsgutachten die Verfassungskonformität der Reform an. Der Bund der deutschen Steuerzahler sowie die Interessengemeinschaft Haus & Grund raten deshalb zur Klage vor dem Finanzgericht. Dieser Weg steht allen offen, deren Widerspruch gegen den Bescheid vom Finanzamt abgelehnt wurde. Einspruch wird auch erhoben, wenn Fehler zum Baujahr, der Wohnungsgröße, der Flächengröße oder dergleichen offensichtlich sind.

Einsprüche, die mit Einwendungen begründet werden, die bereits bei Gerichten anhängig sind, werden zunächst in der Bearbeitung zurückgestellt. Die anderen Einsprüche werden nach und nach bearbeitet.

Fehlende Erklärungen werden geschätzt

Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, kann der Steuerpflichtige ihn zurücknehmen. Erfolgt das nicht, entscheidet das Finanzamt. Dagegen kann beim sächsischen Finanzgericht geklagt werden. Aktuell liegen am sächsischen Finanzgericht 19 Klagen zu Rechtsfragen des neuen Grundsteuerrechts vor.

Während also die ersten Betroffenen schon geklagt haben, haben andere noch immer nicht die geforderte Erklärung abgegeben. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge fehlen aktuell knapp 18 Prozent. Für diese Grundstücke und Immobilien wird jetzt aufgrund von Tabellen ein Grundsteuerwert ermittelt und der Grundsteuermessbetrag festgesetzt, sagt Flecken.

Bis zu 13 Cent monatlich pro Quadratmeter für Mieter

Nach den Eigentümern und dem Finanzamt sind die Kommunen an der Reihe. Sie rufen die festgesetzten Grundsteuermessbeträge beim Finanzamt ab. Voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres beschließen die Stadt- und Gemeinderäte die neuen Grundsteuer-Hebesätze, dann werden die Grundsteuerbescheide verschickt. Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Grundsteuerbescheide erhoben. Dann betrifft die höhere Steuer auch die Mieter, denn Vermieter dürfen die Grundsteuer als Teil der Nebenkosten auf die Mieter umlegen. In Sachsen macht das laut sächsischem Mieterbund im Schnitt monatlich 13 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche aus.