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AfD fordert Absetzung der Landeswahlleiterin

Die Partei hat beim Innenministerium eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Carolin Schreck eingereicht. Grund ist ihre Entscheidung, die Landesliste zu kürzen.

Von Andrea Schawe
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Carolin Schreck
Carolin Schreck © Sebastian Willnow/dpa

Dresden. Die AfD geht gegen die Landeswahlleiterin vor. Die Partei hat am 6. August beim Innenministerium eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Carolin Schreck eingereicht. Die Partei verlangt ihre sofortige Entbindung von ihrem Amt als Wahlleiterin für die anstehende Landtagswahl. Sie habe sich Dienstvergehen schuldig gemacht, die die Ordnungsmäßigkeit der Landtagswahl gefährden. „Ihr gesamtes Auftreten drängt Zweifel an ihrer Eignung wie Unparteilichkeit förmlich auf“, heißt es in einem Schreiben des AfD-Landesvorstands an das Innenministerium.

Als Begründung führt die AfD unter anderem an, dass die „von ihr im Landeswahlausschuss vorgestellte und vorgeschlagene Kürzung der Landeswahlliste der AfD ab Platz 19 [...] eindeutig rechtswidrig“ gewesen sei. Der Landeswahlausschuss hatte Anfang Juli beschlossen, wegen formaler Fehler nur die Kandidaten 1 bis 18 der AfD-Landesliste für die Landtagswahl zuzulassen. 

Die AfD hatte ihre insgesamt 61 Bewerber auf zwei verschiedenen Landesparteitagen im Februar und März in Markneukirchen gewählt. Die Unterbrechung ab Listenplatz 19 wertete der Landeswahlausschuss als Fehler. Außerdem wurde auf der zweiten Veranstaltung entschieden, das Wahlverfahren nachträglich zu ändern. Statt über jeden Bewerber einzeln abzustimmen, wählten die Delegierten ab Platz 30 im Block.

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat die Entscheidung der Landeswahlleiterin in einem Urteil Ende Juli teilweise aufgehoben und die Landesliste der AfD zur Landtagswahl mit 30 Bewerbern zugelassen. Die Streichung der Listenkandidaten auf den Plätzen 20 bis 30 sei mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig und beeinträchtige die Chancengleichheit der AfD begründete Gerichtspräsidentin Birgit Munz den überraschenden Richterspruch. In der Nichtzulassung der Plätze 31 bis 61, weil die AfD unzulässigerweise das Wahlverfahren für die Bewerber ab Platz 30 geändert hatte, sah das Gericht keinen Rechtsfehler der Landeswahlleitung.

„Wer soll einer Wahlleiterin vertrauen, die derartig eklatant und mit der realen Gefahr einer dem Wählerwillen widersprechenden Parlamentszusammensetzung das Landeswahlgesetz falsch anwendet?“, teilt Sachsens AfD-Vorsitzender Jörg Urban mit. „Gerade weil bereits der böse Anschein eines Manipulationsversuchs im Raume steht, ist es unabdingbar, die Wahlleitung in die Hände eines über jeden Verdacht erhabenen Beamten zu legen.“

Das Innenministerium habe den Brief zur Kenntnis genommen, teilte eine Sprecherin mit. Die Landeswahlleiterin wird vom Innenministerium berufen. Carolin Schreck leitet zugleich das Statistische Landesamt in Kamenz und ist CDU-Mitglied.